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03/10/2010: Osterfeuer anmelden und Regeln beachten

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei gelten Mindestabstände, die einzuhalten sind: Beispielsweise zu bewohnten Gebäuden 100 Meter, zu Straßen und Bahnlinien 50 Meter. Weiterhin gelten Höchstmaße für das Feuer maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe, wobei ein rund 15 m breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte.

Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und nicht der preiswerten Müllentsorgung.

Der öffentliche Charakter ist dabei wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden darf.

Grundsätzlich können zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch Paletten, Schalbretter usw.) Altreifen und ähnliches. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, um darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen.

Damit es nicht zu unnötigen Feuerwehreinsätzen kommt, teilen die Ordnungsämter der Kreisleitstelle mit, wo, wann und von wem Osterfeuer gemacht werden.

Weitere Informationen hierzu erteilen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden

   

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