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Trinkwassererwärmung und Legionellen

Am 5. Dezember 2012 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zuletzt geändert worden.
Öffentliche und gewerbliche Betreiber (z.B. Vermieter) müssen ihre sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen untersuchen lassen.
Was ist eine Großanlage?
Der Begriff "Großanlage" ist im Paragraphen 3 Ziffer 12 der Trinkwasserverordnung definiert. Dabei handelt es sich um eine Anlage mit einem Speicher- oder Durchfluß-Trinkwassererwärmer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern oder mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer (z. B. Durchlauferhitzer oder Speicher mit weniger als 400 Liter Volumen) und dem Zapfhahn; dabei wird der Inhalt der Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. Entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen.
Wie oft müssen die Großanlagen untersucht werden?
Während Großanlagen öffentlicher Betreiber in der Regel mindestens einmal jährlich zu untersuchen sind, müssen gewerbliche Anlagen lediglich mindestens alle drei Jahre untersucht werden.
Die erste Untersuchung der gewerblichen Anlage muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.
Was muss der Betreiber tun, wenn der Maßnahmewert überschritten ist?
Wenn der technische Maßnahmewert von 100 Legionellen pro 100 ml überschritten ist, muss dieses Ergebnis dem Fachdienst Gesundheitswesen unverzüglich angezeigt werden. Der Betreiber muss eine Gefährdungsanalyse erstellen und gleichzeitig weitere Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Beseitigung ergreifen.

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