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Elektronischer Aufenthaltstitel [eAT]

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zur Einführung des eAT verpflichtet. Ziel ist dabei, die EU-Aufenthaltstitel zu vereinheitlichen, durch Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Seit dem 01.09.11 werden bisher übliche Aufenthaltstitel, wie die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, die (Dauer-)Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte EU und die Aufenthaltskarte für Angehörige der Schweiz, die derzeit teilweise noch als Klebeetikett ausgestellt werden, durch den eAT ersetzt. Für jeden sog. Drittstaatsangehörigen (auch Kinder) wird dabei ein eigener eAT ausgestellt.
Allerdings behalten die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren ihre Gültigkeit, und zwar längstens bis zum 31.08.2021. Ein Austausch muss also nicht erfolgen!
Die Kreisausländerbehörde Wesel bleibt auch weiter für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln zuständig; eine Titelübertragung in neue Pässe ist allerdings nicht mehr möglich. Vielmehr ist die Beantragung eines eAT notwendig, der aber künftig nicht mehr bei der Kreisverwaltung erstellt wird, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin.
Auf einem im eAT-Kartenkörper integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen auch biometrische Daten, wie Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, gespeichert. Daher ist für alle Drittstaatsangehörigen ab dem 6. Lebensjahr das persönliche Erscheinen bei der Titelbeantragung notwendig. Zur Abholung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache, nach vorheriger Terminabsprache, erforderlich.


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