. . .



Info-Bereich

ZU DEN ONLINEDIENSTEN

Logo Internetzulassung, Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette


Kontakt

Zulassungs- und Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Telefax: 0281 207 4062

Dienstleistungszentrum Moers DLZ
Telefon: 02841 202 1234
Telefax: 02841 202 1487


Gebühren:

Die Gebühren für das Wunschkennzeichen betragen 10,20 €. Für die Reservierung fallen weitere 2,60 € an. Die Gebühr wird bei Zulassung des Fahrzeuges fällig.




Inhalt

Wunschkennzeichen

Online Reservierung von KFZ-Wunschkennzeichen

Das Wunschkennzeichen ist zunächst 30 Tage für Sie reserviert. Selbstverständlich können Sie die Reservierungsfrist vor Ablauf auch telefonisch bei uns auf drei Monate verlängern lassen. Eine längere Reservierung (maximal insgesamt 6 Monate) ist dann jedoch nur mit einer nachweisbaren Begründung möglich. Überfällige Reservierungen werden am Folgetag automatisch aus dem Reservierungspool gelöscht und der Datenbank erneut zur Verfügung gestellt. Für nicht zur Zuteilung kommende Reservierungen fallen keine Gebühren an.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht.

Bitte reservieren Sie nur soviele Kennzeichen wie Sie für Ihren persönlichen Bedarf tatsächlich benötigen. Insbesondere unsere Händlerkunden möchten wir bitten, keine 'Vorrats-Reservierungen' durchzuführen. Nicht mehr benötigte Reservierungen können Sie telefonisch oder per email stornieren lassen. Bei mehr als vier Reservierungen auf eine Person behalten wir uns vor, die ältesten Reservierungen zu löschen.

Bitte beachten Sie, das das Wunschkennzeichen nur der Person zugeteilt werden kann, für die es reserviert ist.

nach oben

Technische Probleme bei der Nutzung der Anwendung

Sollten Probleme bei der Nutzung der Anwendung auftreten liegt dies i.d.R. daran, dass in Ihren Browser-Einstellungen die sog.Cookies nicht aktiviert sind.
Beispiel für Internet Explorer 6.0:
Starten-> Extras -> Internetoptionen -> Datenschutz -> Erweitert -> (Automatische Cookiebehandlung aufheben) Cookies von Erstanbietern und Cookies von Drittanbietern aktivieren (für andere Browser/Versionen konsultieren Sie ggf. die Hilfefunktion des Anbieters)

Gelegentlich treten auch Probleme beim Ausdruck der Reservierungsbestätigung auf. Diese ist jedoch für eine spätere Zuteilung des Kennzeichens auch nicht erforderlich.

nach oben

Kennzeichen im Kreis Wesel - Zuteilungsrichtlinien und Abmessungen

Die Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung für die sogenannte Erkennungsnummer des Kennzeichens, also die Buchstaben und Zahlen die neben dem WES vergeben werden, richtet sich nach der Anlage 2 zur Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.

Hiernach dürfen insbesondere sogenannte kurze Kennzeichen, also zwei- und dreistellige Kombinationen (z.B. WES-A1 oder WES-A11) nur für solche Fahrzeuge ausgegeben werden, an denen längere Kombinationen nicht möglich sind. Hierbei handelt es sich typischer Weise um Kräder, US-Importfahrzeuge oder auch historische Fahrzeuge.

In unserer Wunschkennzeichen-Anwendung unterscheiden wir daher zwischen Kennzeichen für Kräder - hier werden nur freie zwei- und dreistellige Kombinationen angezeigt - und Kennzeichen für übrige Fahrzeuge - hier werden also vier- und fünstellige Kombinationen angezeigt. Soweit für ein Krad keine zwei- oder dreistellige Kombination verfügbar sein sollte, kann selbstverständlich auch eine vierstellige Kombination aus dem Pool der "normalen" Kennzeichen ausgewählt werden.

Die sich aus der jeweiligen Kombination ergebende Kennzeichengröße können Sie der u.a. Auflistung entnehmen. Dabei ist zu beachten, das neben der zugeteilten Kombination immer auch noch Platz für das sog. Landessiegel und die Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung vorhanden sein muss. Für Kräder bedeutet dies, das auch bei Zuteilung einer zweistelligen Kombination die Mindestgröße des Kennzeichens 220mm x 200mm beträgt.

Die sog. Quads benötigen immer auch ein vorderes Kennzeichen. Ansonsten werden diese Fahrzeuge in Bezug auf die Kennzeichengröße wie Kräder behandelt.

Leichtkrafträder erhalten unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit seit dem 01.03.07 immer ein verkleinertes Kennzeichen der Größe 255mm x 130mm. Dieses Kennzeichen erhalten darüber hinaus auch landwirtschaftliche Zugfahrzeuge die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben.

Von den o.g. Standardfällen abweichende Kennzeichengrößen, also insbesondere zwei- oder dreistellige Kombinationen für PKW, LKW, Anhänger u.a. oder aber auch verkleinerte Kennzeichen für andere Fahrzeuge als Leichtkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen können nur zugeteilt werden, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten oder einer ergänzenden Stellungnahme bestätigt hat, das an dem Fahrzeug eine längere (größere) Kombination nicht möglich ist. Soweit aufgrund eines entsprechenden Gutachtens ein nicht vorschriftsmäßiges Kennzeichen zugeteilt werden muss erteilen wir hierfür eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (30,- €).

nach oben

Folgende Kennzeichengrößen ergeben sich i.d.R. aus den zugeteilten Kombinationen. Ausnahme- oder Gutachtenerfordernisse wie oben beschrieben sind zu beachten:

Krafträder
KombinationsbeispielKennzeichengrösse in mm
2-stellig
z.B. WES-A1
220 x 200
3-stellig
z.B. WES-A11 oder AA1
220 x 200 (Standard)
4-stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
240 x 200 (Standard)
5-stellig
z.B. WES-AA111 oder WES-A1111
250 x 200

Saisonkennzeichen max. 4-stellig immer 250 x 200 mm
Kradkennzeichen können immer in Engschrift geprägt werden
Quadswerden in Bezug auf die Kennzeichengröße wie Kräder behandelt benötigen aber zwei Kennzeichen.

nach oben

PKW / LKW / Anhänger / sonstige
KombinationsbeispielBesonderheitenKennzeichen
Grösse in mm
2- stellig
z.B. WES-A1 (Einzeilig)
Gutachten erforderlichca. 380 - 440 x 110
2- stellig
z.B. WES-A1 (Zweizeilig)
Gutachten erforderlichca. 380 - 440 x 110
3- stellig
z.B. WES-A11 oder WES-AA1
(einzeilig)
Gutachten erforderlichca. 400 - 460 x 110
3- stellig
z.B. WES-A11 oder WES-AA1
(zweizeilig)
Gutachten erforderlichca. 220 - 250 x 200
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(Einzeilig in Engschrift)
Gutachten erforderlichca. 480 - 510 x 110
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(Zweizeilig / Engschrift)
Gutachten erforderlichca. 240 - 280 x 200
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(Einzeilig / Normalschrift)
Standard520 x 110
4- stellig
z.B. WES-A111 oder WES-AA11
(Zweizeilig /Normalschrift)
Standard280 x 200
5- stellig
z.B. WES-A1111 oder WES-AA111
(Einzeilig / Engschrift)
Standard520 x 110
5- stellig
z.B. WES-A1111 oder WES-AA111
(Zweizeilig / Engschrift)
Standard340 x 200

nach oben

 

   

© 2008: anatom5 perception marketing