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Wunschkennzeichen
Online Reservierung von KFZ-Wunschkennzeichen
Das Wunschkennzeichen ist zunächst 30 Tage für Sie reserviert. Selbstverständlich können Sie die Reservierungsfrist vor Ablauf auch telefonisch bei uns auf drei Monate verlängern lassen. Eine längere Reservierung (maximal insgesamt 6 Monate) ist dann jedoch nur mit einer nachweisbaren Begründung möglich. Überfällige Reservierungen werden am Folgetag automatisch aus dem Reservierungspool gelöscht und der Datenbank erneut zur Verfügung gestellt. Für nicht zur Zuteilung kommende Reservierungen fallen keine Gebühren an.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht.
Bitte reservieren Sie nur soviele Kennzeichen wie Sie für Ihren persönlichen Bedarf tatsächlich benötigen. Insbesondere unsere Händlerkunden möchten wir bitten, keine 'Vorrats-Reservierungen' durchzuführen. Nicht mehr benötigte Reservierungen können Sie telefonisch oder per email stornieren lassen. Bei mehr als vier Reservierungen auf eine Person behalten wir uns vor, die ältesten Reservierungen zu löschen.
Bitte beachten Sie, das das Wunschkennzeichen nur der Person zugeteilt werden kann, für die es reserviert ist.
Technische Probleme bei der Nutzung der Anwendung
Sollten Probleme bei der Nutzung der Anwendung auftreten liegt dies i.d.R. daran, dass in Ihren Browser-Einstellungen die sog.Cookies nicht aktiviert sind.
Beispiel für Internet Explorer 6.0:
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Gelegentlich treten auch Probleme beim Ausdruck der Reservierungsbestätigung auf. Diese ist jedoch für eine spätere Zuteilung des Kennzeichens auch nicht erforderlich.
Kennzeichen im Kreis Wesel - Zuteilungsrichtlinien und Abmessungen
Die Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung für die sogenannte Erkennungsnummer des Kennzeichens, also die Buchstaben und Zahlen die neben dem WES vergeben werden, richtet sich nach der Anlage 2 zur Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Hiernach dürfen insbesondere sogenannte kurze Kennzeichen, also zwei- und dreistellige Kombinationen (z.B. WES-A1 oder WES-A11) nur für solche Fahrzeuge ausgegeben werden, an denen längere Kombinationen nicht möglich sind. Hierbei handelt es sich typischer Weise um Kräder, US-Importfahrzeuge oder auch historische Fahrzeuge.
In unserer Wunschkennzeichen-Anwendung unterscheiden wir daher zwischen Kennzeichen für Kräder - hier werden nur freie zwei- und dreistellige Kombinationen angezeigt - und Kennzeichen für übrige Fahrzeuge - hier werden also vier- und fünstellige Kombinationen angezeigt. Soweit für ein Krad keine zwei- oder dreistellige Kombination verfügbar sein sollte, kann selbstverständlich auch eine vierstellige Kombination aus dem Pool der "normalen" Kennzeichen ausgewählt werden.
Die sich aus der jeweiligen Kombination ergebende Kennzeichengröße können Sie der u.a. Auflistung entnehmen. Dabei ist zu beachten, das neben der zugeteilten Kombination immer auch noch Platz für das sog. Landessiegel und die Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung vorhanden sein muss. Für Kräder bedeutet dies, das auch bei Zuteilung einer zweistelligen Kombination die Mindestgröße des Kennzeichens 220mm x 200mm beträgt.
Die sog. Quads benötigen immer auch ein vorderes Kennzeichen. Ansonsten werden diese Fahrzeuge in Bezug auf die Kennzeichengröße wie Kräder behandelt.
Leichtkrafträder erhalten unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit seit dem 01.03.07 immer ein verkleinertes Kennzeichen der Größe 255mm x 130mm. Dieses Kennzeichen erhalten darüber hinaus auch landwirtschaftliche Zugfahrzeuge die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben.
Von den o.g. Standardfällen abweichende Kennzeichengrößen, also insbesondere zwei- oder dreistellige Kombinationen für PKW, LKW, Anhänger u.a. oder aber auch verkleinerte Kennzeichen für andere Fahrzeuge als Leichtkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen können nur zugeteilt werden, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten oder einer ergänzenden Stellungnahme bestätigt hat, das an dem Fahrzeug eine längere (größere) Kombination nicht möglich ist. Soweit aufgrund eines entsprechenden Gutachtens ein nicht vorschriftsmäßiges Kennzeichen zugeteilt werden muss erteilen wir hierfür eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (30,- €).
Folgende Kennzeichengrößen ergeben sich i.d.R. aus den zugeteilten Kombinationen. Ausnahme- oder Gutachtenerfordernisse wie oben beschrieben sind zu beachten:
| Kombinationsbeispiel | Kennzeichengrösse in mm |
|---|---|
| 2-stellig z.B. WES-A1 | 220 x 200 |
| 3-stellig z.B. WES-A11 oder AA1 | 220 x 200 (Standard) |
| 4-stellig z.B. WES-A111 oder WES-AA11 | 240 x 200 (Standard) |
| 5-stellig z.B. WES-AA111 oder WES-A1111 | 250 x 200 |
Saisonkennzeichen max. 4-stellig immer 250 x 200 mm
Kradkennzeichen können immer in Engschrift geprägt werden
Quadswerden in Bezug auf die Kennzeichengröße wie Kräder behandelt benötigen aber zwei Kennzeichen.
| Kombinationsbeispiel | Besonderheiten | Kennzeichen Grösse in mm |
|---|---|---|
| 2- stellig z.B. WES-A1 (Einzeilig) | Gutachten erforderlich | ca. 380 - 440 x 110 |
| 2- stellig z.B. WES-A1 (Zweizeilig) | Gutachten erforderlich | ca. 380 - 440 x 110 |
| 3- stellig z.B. WES-A11 oder WES-AA1 (einzeilig) | Gutachten erforderlich | ca. 400 - 460 x 110 |
| 3- stellig z.B. WES-A11 oder WES-AA1 (zweizeilig) | Gutachten erforderlich | ca. 220 - 250 x 200 |
| 4- stellig z.B. WES-A111 oder WES-AA11 (Einzeilig in Engschrift) | Gutachten erforderlich | ca. 480 - 510 x 110 |
| 4- stellig z.B. WES-A111 oder WES-AA11 (Zweizeilig / Engschrift) | Gutachten erforderlich | ca. 240 - 280 x 200 |
| 4- stellig z.B. WES-A111 oder WES-AA11 (Einzeilig / Normalschrift) | Standard | 520 x 110 |
| 4- stellig z.B. WES-A111 oder WES-AA11 (Zweizeilig /Normalschrift) | Standard | 280 x 200 |
| 5- stellig z.B. WES-A1111 oder WES-AA111 (Einzeilig / Engschrift) | Standard | 520 x 110 |
| 5- stellig z.B. WES-A1111 oder WES-AA111 (Zweizeilig / Engschrift) | Standard | 340 x 200 |

