Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser
Um gereinigtes häusliches Abwasser, das in einer Kleinkläranlage behandelt wurde, ins Grundwasser einleiten zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular (siehe Downloadbereich).
Gebührenrahmen
200,00 € mindestens (je nach Höhe der Baukosten und Wert der Gewässernutzung)
Kontaktinformationen
Zuständigkeit
Wesel:
Jelinek, CarstenE-Mail E-Mail senden
Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn:
Just, KaiE-Mail E-Mail senden
Alpen, Rheinberg, Hünxe:
Cleef, StefanE-Mail E-Mail senden
Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck:
Böhnke, DietmarE-Mail E-Mail senden
Dinslaken, Schermbeck, Voerde
Kontakt
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen