Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung
Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Gebührenrahmen
200,00 € mindestens (abhängig vom Aufwand)
Kontaktinformationen
Zuständigkeit
Wesel:
Jelinek, CarstenE-Mail E-Mail senden
Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn:
Just, KaiE-Mail E-Mail senden
Alpen, Rheinberg, Hünxe:
Cleef, StefanE-Mail E-Mail senden
Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck:
Böhnke, DietmarE-Mail E-Mail senden
Dinslaken, Schermbeck, Voerde
FAQ
Was versteht man unter Anzahl Wohneinheiten?
Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.
Kontakt
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen