Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung

Zu den FAQs

Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis. 

Gebührenrahmen

200,00 € mindestens (abhängig vom Aufwand)

Kontaktinformationen

Zuständigkeit

Wesel: 

Jelinek, Carsten Telefon 0281 207-2505
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Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn:  

Just, Kai Telefon 0281 207-2504
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Alpen, Rheinberg, Hünxe: 

Cleef, Stefan Telefon 0281 207-3506
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Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck: 

Böhnke, Dietmar Telefon 0281 207-2511
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Dinslaken, Schermbeck, Voerde

FAQ

Was versteht man unter Anzahl Wohneinheiten?

Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.