Heilpraktikerüberprüfung

Online Service

Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis, auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis (Ausnahme: Gebiet Physiotherapie) wird ab dem Jahr 2024 vom Kreis Wesel übernommen.

Die Heilpraktikerüberprüfungen für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel finden zweimal jährlich im März und Oktober statt. Für die schriftliche Prüfung sind die Termine jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober vorgesehen. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt kurz darauf die mündliche Prüfung.

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und sollte mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung per Mail. Ein Einladungsschreiben mit einer Auflistung aller für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen wird Ihnen 4 Monate vor der Prüfung zugesandt. Erst nach Eingang aller geforderten Unterlagen erhalten Sie eine bindende Anmeldebestätigung.

Bitte melden Sie sich über das Formular "Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung" online an.


 

Ausnahme:
Eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen vorbehalten, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetztes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur – und Physiotherapeutengesetz – MPhG) sind.

Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie ist in NRW zentralisiert worden. Für den Kreis Wesel ist die Stadt Düsseldorf zuständig.

Kontaktdaten:

Gesundheitsamt Düsseldorf 
Medizinalaufsicht
Kölner Straße 180 
40227 Düsseldorf

Tel.: 0211 89-97277

Benötigte Unterlagen

    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • ärztliche Bescheinigung (Gesundheitszeugnis)
    • ein Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (Belegart O). Das Führungszeugnis soll an den Kreis Wesel, Fachdienst 53 - Gesundheitswesen, „Heilpraktikerüberprüfungen“, Mühlenstr. 9-11, 47441 Moers gesandt werden.
    • beglaubigter Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss mindestens einer Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss (eine Beglaubigung kann, wie auch die Beantragung des Führungszeugnisses, bei dem jeweiligen Bürgerservice vorgenommen werden.)
    • Erklärung in Bezug auf anhängige Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

    Die o.g. Unterlagen reichen Sie bitte erst nach offizieller Anmeldung und Erhalt des Informationsschreibens ein. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zu Prüfungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein dürfen.

Gebührenrahmen

500,00 € ca. Gebühren
Zahlungsziel:
Die endgültigen Gebühren werden Ihnen mit einem abschließenden Gebührenbescheid nach der mündlichen Kenntnisprüfung mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung erst nach Eingang der entstandenen Gebühren zugesandt wird.

Kontakt

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Telefon 02841 202-1111
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