Änderung bei Gebührenpflicht für die Reservierung und Verlängerung von Wunschkennzeichen ein

Die Verwaltungsgebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens, mit vorangegangener Reservierung, belaufen sich bundesweit auf insgesamt 12,80 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 2,60 € für die Reservierung eines Wunschkennzeichens und 10,20 € für die Zuteilung des Kennzeichens. Bisher wurden diese Gebühren beim Kreis Wesel erst bei der eigentlichen Zulassung des KFZ fällig.

Aufgrund vieler Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Wesel und zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes ist es erforderlich geworden, die Reservierungsgebühr von 2,60 € ab dem 1. Dezember 2025 bereits beim Reservierungsvorgang abzurechnen. 

Die restliche Gebühr von 10,20 € für die Zuteilung wird dann beim eigentlichen Zulassungsvorgang vor Ort fällig. Die Reservierung und die Verlängerung haben jeweils eine Gültigkeit von vier Wochen. 

Der Kreis Wesel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten insgesamt nicht gestiegen sind. 

Mit der vorab fälligen Gebühr soll auch eine „Vorratshaltung“ von besonderen Kennzeichen verhindert werden. Besonders bei kurzen Kennzeichenkombinationen, lustigen „Wortspielen“ oder Namen, wie z.B. DIN-A5 oder MO-NA100, ist der Bestand sehr gering und steht für Fahrzeuge, die aus baulichen Gründen diese Kombinationen benötigen, nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. 

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