Digitale Lichtbilder für die Ausländerbehörde ab dem 01.05.2025 verpflichtend

Ab dem 01.05.2025 tritt für die Ausländerbehörden durch Runderlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verpflichtend eine neue Regelung in Kraft, die das Einreichen von biometrischen Lichtbildern in Papierform durch eine digitale Übermittlung ablöst.

Lichtbilder in Papierform können ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert werden.

Antragstellende können ab dem 01.05.2025 wählen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument digital bei einem privaten Fotodienstleister oder in der Ausländerbehörde erstellen lassen.

Die Gebühr für ein digitales Lichtbild in der Ausländerbehörde beträgt 6 Euro. Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Dokumente fällt die Gebühr für das Lichtbild lediglich einmalig an.

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