Geflügelpest bei Geflügel im Kreis Wesel bestätigt

Am späten Samstagabend, 1. November 2025, wurde der Ausbruch von Geflügelpest in einem Kamp-Lintforter Geflügelbetrieb durch das Friedlich-Löffler-Institut bestätigt. In den eingesandten Proben wurde die hochpathogene Form der Geflügelpest vom Typ H5N1 diagnostiziert.

Ab Dienstag, 4. November 2025, 0 Uhr wird die bereits bestehende vorläufige Sperrzone aufgeteilt in eine innere Schutzzone mit einem 3 Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb und eine äußere Überwachungszone mit einem 10 Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb.

In den nächsten Tagen werden die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der Kreisverwaltung Wesel mit den vorgeschriebenen klinischen Kontrollen in den Geflügelbetrieben in der Schutzzone (3 km, ca. 50 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen) und anschließend in der Überwachungszone (10 km, ca. 297 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen) beginnen. Dabei werden auch zahlreiche Proben für Laboruntersuchungen entnommen.

Treten nun keine weiteren Fälle auf, wird die Schutzzone nach Ablauf von frühestens drei Wochen Bestandteil der Überwachungszone. Die Überwachungszone kann nach weiteren neun Tagen aufgehoben werden. Die genaue Beschreibung der Sperrzonen findet sich im Amtsblatt unter https://www.kreis-wesel.de/system/files/2025-11/Amtsblatt%20Nr.%2052_25.pdf

Die Kreisverwaltung bittet noch einmal alle Geflügelhalter, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen strikt zu beachten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kreises hinterlegt unter https://www.kreis-wesel.de/gefluegelpest.

Der Tierbestand von rund 18.500 Tieren wurde bereits am Freitag, 31.  Oktober 2025, tierschutzgerecht getötet. Vom betroffenen Betrieb geht aktuell keine Gefahr mehr aus, da nach Tötung und Abtransport der Tiere am vergangenen Wochenende bereits wesentliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen wurden. Um den Betrieb wurde bereits am Freitag, 31. Oktober 2025, eine vorläufige Sperrzone mit einem Gesamtradius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet. Aufgrund der Lage unmittelbar an der Kreisgrenze sind die Gebiete nahezu gleichmäßig auf die Kreise Kleve und Wesel verteilt. Hinzu kommt ein kleines Gebiet im Kreis Viersen. Die Karte ist unter https://www.kreis-wesel.de/sperrzonegefluegelpest_kali einsehbar.


Hintergrund und Handlungsempfehlung

Das Geflügelpestgeschehen ändert sich derzeit sehr dynamisch. Besonders auffällig sind aktuell die hohen influenzabedingten Todesfälle bei den durchziehenden Kranichen.
Geflügelhalter und -halterinnen, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Die größte Gefahr geht von einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation aus. Daher ist eine Aufstallung unverzichtbar. Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden. Totfunde von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter VET.LM@kreis-wesel.de und 0281 207 7021 bzw. 7022 zur Verfügung.

Hinweis für Verbraucher:

Durch die Geflügelpest geht von Geflügelprodukten (Eier und Fleisch) im Handel keine Gefahr aus. 
 

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