Kreis Wesel wird Mitglied in der AGFS NRW

Am Freitag, 11. Oktober 2024, fand die Hauptbereisung des Kreises Wesel zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) statt. Eine Auswahlkommission unter Federführung des Landes NRW begutachtete im Rahmen einer Fahrradroute, einer Fußroute und einer Präsentation die Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit des Kreises Wesel. Sie entschied sich am Ende des Termins dazu, dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW zu empfehlen, den Kreis Wesel als „fußgänger- und fahrradfreundlich“ auszuzeichnen. 

Besonders herausragend war unter anderem das Angebot im Bereich Fahrrad- und Wandertourismus, die Zustandserfassung und der Winterdienst bei den Radwegen an Kreisstraßen, die Verkehrssicherheitsarbeit der Kreispolizeibehörde, die Aktion „Stadt Land zu Fuß“ sowie das Netzwerk zwischen dem Kreis Wesel und den kreisangehörigen Kommunen. 

Die Mitgliedschaft in der AGFS bringt viele Vorteile mit sich. Sie ermöglicht einen exklusiven Zugang zu Fördermitteln des Landes, einen wertvollen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen sowie professionelle Beratung und Hilfestellung bei der Verbesserung der Nahmobilität. Durch die Aufnahme in die AGFS NRW hat der Kreis Wesel einen wichtigen Meilenstein erreicht. Zugleich ist die Mitgliedschaft ein Ansporn, die Nahmobilität mit Unterstützung dieses Netzwerkes weiter voranzubringen. 

Die Zugehörigkeit gilt zunächst für einen Zeitraum von sieben Jahren, danach gibt es eine Neubewertung.

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