
Abbruchgenehmigung
Für den Abbruch von baulichen Anlagen ist eine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen von dieser Genehmigungspflicht finden Sie unter Hinweise/Besonderheiten.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck zuständig.
Kontakt
63-1-2 BauaufsichtZuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Download "Aufteilung Bezirke"
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31
Downloads
- Antrag auf Abbruchgenehmigung (PDF 328 KB)
- Angaben zur Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben (PDF 91 KB)
- Aufteilung Bezirke (PDF 29 KB)