
Abrechnung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die beim einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort.
Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.
Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Kontakt
Witte, RoswithaTelefon: 02841 202-1116
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 118-1
Links
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Download der Broschüre "Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung"