
Fahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
Einige Bürgerbüros bieten den Service der Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I selbst an. Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderung im Bürgerbüro nur vornehmen können, wenn Sie in der jeweiligen Stadt/Gemeinde wohnhaft sind.
Nachstehende Bürgerbüros bieten den Service an:
- Stadt Dinslaken
- Stadt Hamminkeln
- Stadt Xanten
- Gemeinde Sonsbeck
Namensänderung
Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum MoersTelefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15 36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31