Fahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.

Einige Bürgerbüros bieten den Service der Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I selbst an. Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderung im Bürgerbüro nur vornehmen können, wenn Sie in der jeweiligen Stadt/Gemeinde wohnhaft sind.

Nachstehende Bürgerbüros bieten den Service an:

  • Stadt Dinslaken
  • Stadt Hamminkeln
  • Stadt Xanten
  • Gemeinde Sonsbeck

Namensänderung

Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

benötigte Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder Pass des Halters
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühr

Auf die Angaben von Gebühren wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen gemacht werden.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bitte helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und zahlen Sie Ihre Gebühren vorzugsweise mit EC-Karte und PIN-Nummer ein. Barzahlung ist jedoch weiterhin möglich.

Hinweis

Änderungsfrist

Die Änderung muss nach dem Willen des Gesetzgebers unverzüglich, also innerhalb von drei bis vier Werktagen beantragt werden. Länger als vier Wochen sollten Sie sich nicht Zeit lassen, um Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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