
Fortführungsmitteilungen und Auflassungsschriften
Werden im Liegenschaftskataster flurstückbezogene Änderungen, beispielsweise bei einer Grundstücksteilung durchgeführt, erhalten die betroffenen Eigentümer eine Mitteilung über diese Fortführung. Sie besteht aus einem Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftsbuch (Fortführungsmitteilung) und einem Auszug aus der fortgeführten Liegenschaftskarte. Mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) kann der Notar die Auflassung beurkunden und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Kontakt
Bischoff, GabrieleTelefon: 0281 207-2402
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 402