Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Ausnahmen hiervon finden Sie unter Hinweise.

Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Alle benötigten Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

unter dem Link https://www.bauportal.nrw/bauenbauaufsicht/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

 

 

benötigte Unterlagen

  • Bauherr mit Name, Adresse und Telefonnummer, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte
  • Entwurfsverfasser mit Name, Adresse, Telefon- und FAX-Nummer, Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Baugrundstück mit Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstücksbezeichnung
  • Angaben zur Umgebung mit Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000 und der Flurkarte im Maßstab 1:500
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken, Nachbargebäuden und den vorhandenen Bäumen
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, das heißt Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände
  • Angaben zur Nutzung der Räume oder Flächen in den Zeichnungen und bei einer gewerblichen Nutzung die Betriebsbeschreibung
  • Angaben zum Maß der baulichen Nutzung mit Berechnung der Quadrat- und Kubikmeter
  • Stellplätze mit der Berechnung der erforderlichen Anzahl und Darstellung in den Plänen
  • Brandschutz-Eintragungen in den Plänen und in der Baubeschreibung und, soweit erforderlich, Gutachten
  • Angaben zu den Kosten der Baumaßnahme mit Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)

Alle Anträge und die Unterlagen für Freistellungen müssen mit den aktuellen offiziellen vom Ministerium herausgegebenen Formularen eingereicht werden.

 

Gebühr

Anhaltspunkte zur Höhe der Genehmigungsgebühren:

  • 6 von Tausend (v. T.) der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Einfamilienhäuser
  • 6 v.T. der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Garagen
  • 6 v.T. der Herstellungssumme (mindestens 50,00 Euro): Werbeanlagen
  • 50,00 Euro - 2.500,00 Euro (bis 100 : 2,00 € / , darüber hinaus: 0,50 Euro/ zuzüglich gegebenenfalls anfallende Gebühren für die Umbauten):Nutzungsänderungen
  • i. d. R. 50,00 Euro Mindestgebühr: Bauvorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Carports, Werbeanlagen, etc.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen vorgesehen, z. B.:

  • i. d. R. 75 % der Genehmigungsgebühr: Ablehnung
  • i. d. R. 25 % der Genehmigungsgebühr: Rücknahme
  • i. d. R. 50 - 75 % der Genehmigungsgebühr: mehrere gleiche Anträge

Die angegebenen Werte sollen einen groben Anhaltspunkt geben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenodnung NRW. In Zweifelsfällen kann Sie Ihr Architekt oder Ihr Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht beraten.

Hinweis

Baugenehmigung - Ausnahmen:

  • insbesondere für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen.
  • haustechnische Anlagen, wie Heizungsanlagen, Abwasseranlagen, für die eine Unternehmer- / Sachverständigenbescheinigung vorliegen muss.
  • genehmigungsfreie Wohngebäude in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten, für die eine Freistellung bei der Gemeinde erforderlich ist oder für die auf Wunsch eine vereinfachte Genehmigung erteilt werden kann.

Beschleunigung des Antragsverfahrens:

  • vollständige Antragsunterlagen
  • Besondere Einzelfragen sollten zum Gegenstand einer vorhergehenden Bauvoranfrage gemacht werden.
  • Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktpersonen.

Kontakt

Verhey, Maya
Gemeinde Alpen - Gemarkung: Alpen, Bönninghardt
Telefon: 0281 207-2621
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 621
Berns, Andreas
Gemeinde Hünxe - Gemarkung: Buckhausen, Drevenack; Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Gahlen
Telefon: 0281 207-3618
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 618
Kürvers, Gabriele
Gemeinde Hünxe - Gemarkung: Bucholtwelmen, Gartrop-Bühl, Hünxe, Krudenburg; Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Overbeck, Dämmerwald
Telefon: 0281 207-2608
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 608
Baumert, Kirsten
Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Altschermbeck, Bricht, Damm, Schermbeck, Weselerwald
Telefon: 0281 207-4621
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 621
Anklam, Dennis
Gemeinde Sonsbeck - Gemarkung: Hamb, Labbeck, Sonsbeck
Telefon: 0281 207-2618
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 618
63-1-2 Bauaufsicht
0281 207-3621 - Zuständigkeitsbereich Gemeinde Alpen - Gemarkung: Bönning, Drüpt, Huck, Menzelen, Veen
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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