Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Beistandschaft ist kostenlos.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

benötigte Unterlagen

Je nach vorliegendem Fall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson. Für die Zuordnung ist der Familienname des Kindes ausschlaggebend.

Kontakt

Kampen, Claudia
Zuständigkeit: A - D, I,
Telefon: 0281 207-2449
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 451
Lentzen, Ingrid
Zuständigkeit: G, K, L, W
Telefon: 0281 207-3460
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 460
Kerkmann, Martina
Zuständigkeit: F, J, N - T, V, X - Z
Telefon: 0281 207-2458
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 458
Stratenwerth, Simone
Zuständigkeit: E, H, M, U
Telefon: 0281 207-4460
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 460

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