Elternbeiträge

Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ein ganz entscheidender Faktor. Die Betreuung kann in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erfolgen.

Die Höhe der Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung richtet sich nach der Elternbeitragssatzung des Kreises Wesel. Hierbei ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Elterneinkommen, Alter des Kindes sowie der wöchentlichen Betreuungszeit. Elternbeiträge zur Kindertagespflege werden nach der Kindertagespflegesatzung des Kreises Wesel erhoben. Hierbei richtet sich die Höhe nach dem Elterneinkommen und der wöchentlichen Betreuungszeit.

Kostenbeiträge für die Schulbetreuung werden nach den einzelnen Satzungen der Städte und Gemeinden erhoben.

benötigte Unterlagen

  • Verbindliche Angaben der Eltern über die Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
  • Einkommensnachweise

Hinweis

  • Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
  • Beiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
  • Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder oder wird in Kindertagespflege betreut, so ist der Beitrag für das zweite Kind auf 25 % reduziert. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei. Ergeben sich ohne diese Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
  • Änderungen der Einkünfte, die zu einem anderen Elternbeitrag führen, sind unverzüglich mitzuteilen, sofern sich diese auf das Kalenderjahreseinkommen auswirken.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
  • § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Elternbeitragssatzung Tagespflege
  • Elternbeitragssatzung Kindergarten

Kontakt

Bürskens, Birgit
Elternbeiträge Kindertagespflege: (von 8:00 bis 12:00 Uhr)
Telefon: 0281 207-7133
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 116
Clement, Sarah
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: Xanten (täglich von 08.30 - 12.00 Uhr, außer mittwochs)
Telefon: 0281 207-7136
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 001
Cornelissen, Monika
Elternbeiträge Kindertagespflege: Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck u. Xanten (von 8:00 bis 12:00 Uhr)
Telefon: 0281 207-7116
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 114
Günther, Madeleine
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck (täglich von 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
Telefon: 0281 207-7132
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 001
Hartig, Carola
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: Alpen, Hünxe - Eilternbeiträge Kindertagespflege: Alpen, Hünxe, Sonsbeck (Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr)
Telefon: 0281 207-7118
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 001.1
van der Linde, Birgit
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: Hamminkeln (Montag bis Donnerstag von 08.30 - 12.00 Uhr)
Telefon: 0281 207-7119
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 001.1

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