Fahrerbescheinigung

Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.

benötigte Unterlagen

  • Angabe von Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens sowie Telefon- und Faxnummer, soweit vorhanden Email-Anschrift
  • Angabe der zuständigen Erteilungsbehörde, der Lizenznummer, des Erteilungsdatums, des Gültigkeitszeitraumes sowie die Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Abschriften der Lizenz im Sinne der EG-Verordnung Nr. 881/92
  • Personalien (Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort)
  • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über die Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Ausweises und des Führerscheins
  • Nummer des Sozialversicherungsausweises
  • Arbeitsgenehmigung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitsvertrag

Alle oben genannten erforderlichen Dokumente oder Identitätsnachweise müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und stets im Original oder als formal beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Gebühr

Ausstellung einer Fahrerbescheinigung: 120,00 €

Hinweis

  • Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre
  • Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.

Kontakt

Baumann, Sandra
Telefon: 0281 207-2259
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 259

Formulare