Fleisch verarbeitende Betriebe

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Fleisch verarbeiten möchten, benötigen Sie in nachfolgenden Fällen eine hygienerechtliche Zulassung:

  • Schlachten
  • Zerlegen und/oder Verarbeiten und Abgabe an andere Gewerbeunternehmen,

wenn die abgegebene Fleischmenge mehr als ein Drittel der eigenen Produktion beträgt und das belieferte Gewerbeunternehmen oder eine eigene Filiale mehr als 100 Kilometer entfernt ist.

Eine hygienerechtliche Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie

  • alle Produkte über die eigene Ladentheke an den Endverbraucher abgeben oder zusätzlich einen Marktwagen oder einen Partyservice als ergänzende Leistung betreiben.

 

benötigte Unterlagen

Bei der geplanten Ausübung zulassungspflichtiger Tätigkeiten (Schlachten, Zerlegen und/oder Verarbeiten und Abgabe an andere Gewerbeunternehmen) stellen Sie bitte vor Beginn einen Antrag auf Zulassung, dem Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Betriebsspiegel mit allgemeinen Angaben
  • Beiblatt für Fleisch zum Betriebsspiegel und
  • Grundrisszeichnung des Betriebes mit Funktionsbezeichnung der Räume (Schlacht-, Verarbeitungs-, Kühlraum), Standorte der Maschinen (Kutter, Füller, Kessel, Konvektomat), Personalfluss (Weg des Personals vom Umkleidebereich zum Arbeitsplatz und zurück), Materialfluss (Weg der Rohstoffe vom Wareneingang über das Lager, die Verarbeitung bis zum Verkauf oder dem Warenausgang)

 

Gebühr

50,00 Euro bis 2000,00 Euro

Hinweis

Nach Antragseingang wird mit Ihnen ein Termin für eine Betriebsbegehung ver-einbart. Bei dieser werden alle zulassungsrelevanten Anforderungen und Dokumente überprüft. Wenn die Betriebsüberprüfung erfolgreich verlaufen ist, wird Ihr Betrieb für die beantragte(n) Tätigkeit(en) unter Vergabe einer Zulassungsnummer zugelassen. Gleichzeitig wird die Zulassungsnummer mit Angaben zu Ihrem Betrieb vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einer Liste zugelassener Betriebe im Internet veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)

Kontakt

Grömping, Monika
Telefon: 0281 207-7039
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4
Hüls, Andrea
Telefon: 0281 207-7001
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 020
Dr. Caspary, Sandra
Telefon: 0281 207-7000
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 019
Schmitz-Brünnette, Sabine
Telefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4

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