
Fleisch verarbeitende Betriebe
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Fleisch verarbeiten möchten, benötigen Sie in nachfolgenden Fällen eine hygienerechtliche Zulassung:
- Schlachten
- Zerlegen und/oder Verarbeiten und Abgabe an andere Gewerbeunternehmen,
wenn die abgegebene Fleischmenge mehr als ein Drittel der eigenen Produktion beträgt und das belieferte Gewerbeunternehmen oder eine eigene Filiale mehr als 100 Kilometer entfernt ist.
Eine hygienerechtliche Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie
- alle Produkte über die eigene Ladentheke an den Endverbraucher abgeben oder zusätzlich einen Marktwagen oder einen Partyservice als ergänzende Leistung betreiben.
Kontakt
Grömping, MonikaTelefon: 0281 207-7039
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4 Hüls, Andrea
Telefon: 0281 207-7001
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 020 Dr. Caspary, Sandra
Telefon: 0281 207-7000
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 019 Schmitz-Brünnette, Sabine
Telefon: 0281 207-7042
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4