
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis)
Aufgrund der Coronapandemie wird um Beachtung der nachfolgenden Vorsichtsmaßnahmen gebeten:
- Für das Kreishaus und alle Nebenstellen der Kreisverwaltung, mit Ausnahme der Einrichtungen nach § 20a IfSG, entfallen die 3G-Zugangsvoraussetzungen ab dem 07.04.2022.
- Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen im Kreis Wesel bleibt die Maskenpflicht in allen Dienststellen der Kreisverwaltung bis auf weiteres bestehen. Damit macht die Kreisverwaltung von ihrem Hausrecht Gebrauch. Wer nicht bereit ist, eine Maske zu tragen, kann daher keinen persönlichen Termin in der Kreisverwaltung wahrnehmen. Die Kreisverwaltung Wesel bittet diesbezüglich um Verständnis.
- Bitte kommen Sie nur gesund zur Belehrung. Sollten Sie Anzeichen einer Infektion haben (z.B. Schnupfen, Husten, Fieber, Durchfall etc.) ist eine Belehrung nicht möglich. Setzen Sie sich bei den obg. Beschwerden telefonisch mit ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin in Verbindung.
- Der Termin für die Belehrung ist bindend, bitte kommen Sie unbedingt pünktlich, tragen Sie einen Mundschutz und warten Sie vor der Eingangstüre des Gesundheitsamtes, bis Sie abgeholt werden.
- Bitte bringen Sie die Gebühr passend mit zur Belehrung.
Hinweis für die Teilnahme an den Belehrungen im Fachdienst Gesundheitswesen Moers, Mühlenstr. 9-11:
Der Belehrungsraum ist ausschließlich über den Nebeneingang des Gebäudes Mühlenstr. 9-11 zu erreichen. Vor dem Haupteingang an der Mühlenstr.9-11 befindet sich rechts in Richtung Autohaus ein Wegweiser zu Raum 040. Bitte folgen Sie dem schmalen Weg, entlang des Gebäudes bis zur ersten Türe auf der linken Seite.
Personen, die gewerbsmäßig die unter "Hinweise" aufgeführten Lebensmittel herstellen, behandeln und dabei mit ihnen mit der Hand oder über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
oder
Personen, die in Küchen von Gaststätten arbeiten oder mit Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind (z. B. Küchenhilfe, Koch) benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf.
Die Belehrung setzt voraus, dass man sich sicher in deutscher Sprache verständigen kann. Wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, muss ein volljähriger Dolmetscher (Verwandter/Bekannter) am Belehrungstermin teilnehmen.
Minderjährige benötigen zur Teilnahme an der Belehrung eine Erklärung eines Erziehungsberechtigten (siehe Downloads).
Für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt können Sie sich hier verbindlich anmelden.
Kontakt
Krietemeyer, AndreaBereich: Alpen, Dinslaken, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Xanten
Telefon: 0281 207-7403
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 017 Ekinci, Meltem
Bereich: Hamminkeln, Hünxe, Wesel
Telefon: 0281 207-7402
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 017 Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis), Fachdienst Gesundheitswesen Moers
Bereich: Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg
Telefon: 02841 202-1041
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 041
Downloads
- Belehrung gemäß Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz (PDF 62 KB)
- Grundsätze der Hygiene (PDF 43 KB)
- Erklärung des Erziehungsberechtigten (PDF 19 KB)
- Belehrung arabisch (PDF 278 KB)
- Belehrung englisch (PDF 76 KB)
- Belehrung französisch (PDF 81 KB)
- Belehrung polnisch (PDF 244 KB)
- Belehrung rumänisch (PDF 17 KB)
- Belehrung russisch (PDF 247 KB)
- Belehrung spanisch (PDF 59 KB)
- Belehrung türkisch (PDF 89 KB)