
Gewässerausbau
Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern oder stehenden Gewässern oder die Aufhebung von solchen Gewässern ist entweder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG durchzuführen. Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Die Form der Antragsstellung variiert je nach Verfahren und Umfang und ist mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.
Kontakt
Spickermann, Franklinksrheinisch
Telefon: 0281 207-3516
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 516 Gnanakumar, Atheenan
rechtsrheinisch
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Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 516