Infektionskrankheiten - Meldung, Information und Beratung

Meldepflicht und Meldeformular

Das Infektionsgesetz (IfSG) verpflichtet bestimmte medizinische Berufsgruppen und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraph 8 des Infektionsschutzgesetzes, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Patienten an einer der in Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.

In gleicher Weise sind Leitungen von Laboratorien verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis der in Paragraph 7 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheitserreger zu melden.

Darüber hinaus haben Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen eine Mitwirkungspflicht nach Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz und teilen dem Gesundheitsamt die dort im Gesetz aufgeführten Krankheiten mit.

Wie kann ich melden?

Möchten Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, verwenden Sie bitte das für Sie entsprechende Formular aus dem Download-/ bzw. Linkbereich und senden dieses per Fax an die zentrale Faxnummer 0281-207-1907.

Möchten Sie lieber über unser Web-Portal eine Meldung an uns senden, dann verwenden Sie bitte dieses Portal über die Internetseite: https://wes-immu.gesundheitsamt-service.de/

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: infektionsschutz@kreis-wesel.de

Ihre Fragen werden so schnell wie möglich beantwortet.

Hinweis

Die Meldung der Ärzte und Laboratorien müssen die im Paragraph 9 des Infektionsschutzgesetzes genannten Informationen enthalten. Gemeinschaftseinrichtungen sind ebenfalls nach Paragraph 34 Abs. 6 verpflichtet dem Gesundheitsamt personenbezogenen Angaben zu machen.

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

Zur Verhinderung der Weiterverbreitung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten informieren die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheitswesen über entsprechende Maßnahmen. Es erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten oder Erziehungsberechtigten zur Ermittlung der Infektionsquelle sowie Übermittlung von Hinweisen und Erläuterungen über Verhaltensweisen, um weitere Infektionen in Einrichtungen und im privaten wie auch im beruflichen Bereich zu verhindern.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind z. B.

  • Enteritiden (Salmonellen und andere Erreger),
  • Hepatitis (Leberentzündung),
  • Meningitis (Hirnhautentzündung),
  • Masern,
  • Diphtherie
  • etc.

Kontakt

Bockting, Torsten
Bereich: Xanten, Voerde
Telefon: 0281 207-7512
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 126
Brisch, Melanie
Bereich: Wesel
Telefon: 0281 207-7506
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 124
Geldermann, Monika
Bereich: Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Telefon: 02841 202-1107
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 143
Kracht, Sonja
Bereich: Gemeinde Alpen, Stadt Rheinberg
Telefon: 0281/207-7504
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 123
Liedmann, Maria
Bereich: Hamminkeln
Telefon: 0281 207-7500
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 120
Piron, Rolf
Bereich: Dinslaken, Schermbeck, Hünxe
Telefon: 0281 207-7502
Büro: Wesel, Jülicher Straße 6, Zimmer 122
Schaltmann, Manuela
Bereich: Kamp-Lintfort
Telefon: 02841 202-1508
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 139
Stiller, Gabriele
Bereich: Überwachung und Begehung der Krankenhäuser, Kliniken gem. § 30 GewerbeO, Dialyseeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime
Telefon: 02841 202-1108
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 145

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