Krankentransport

Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt der Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung.

Gebühr

Die Benutzungsgebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für den Rettungsdienst.

Hinweis

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über die Krankenkassen nach Mitteilung der jeweiligen Rettungswache, die den Transport durchgeführt hat.

Nichtversicherte, Privat krankenversicherte und Personen, bei denen die Krankenversicherung unklar ist, erhalten die Gebührenrechnung an die Privatanschrift.

Kontakt

Raskopp, Andrea
Telefon: 0281 207-2035
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 41, Zimmer 1N18
Termath, Anke
Telefon: 0281 207-3035
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 41, Zimmer 1N11
Ubrig, Karin
Telefon: 0281 207-2029
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 41, Zimmer 1N11