
Nachweise des Katasterzahlenwerkes
Unter dem Begriff Katasterzahlenwerk verbergen sich alle Informationen, die seit der Urvermessung (ab 1816) über die Eigentumsverhältnisse, Grundstücke und Grenzen archiviert worden sind.
Den Hauptbestandteil bilden die Informationen zur Festlegung der Eigentumsgrenzen aller Grundstücke. Diese sind in einem Rissarchiv mit ca. 340.000 Fortführungsrissen, Neuvermessungsrissen, Feldbüchern und Urrissen gespeichert.
Das Rissarchiv wird durch zusätzliche Informationen wie Aufnahmeelemente der Polarvermessungen und die in der Punktdatei abgelegten Koordinaten der Vermessungspunkte ergänzt.
Anhand dieser Unterlagen wird sichergestellt, dass eine einmal festgestellte Grundstücksgrenze, auch bei Fehlen der Abmarkungen, jederzeit wieder lagerichtig in die Örtlichkeit übertragen werden kann.
Wegen der Wichtigkeit der Informationen, die das Katasterzahlenwerk beinhaltet und um jeglichen Missbrauch auszuschließen, steht das Katasterzahlenwerk nur berechtigten Personen zur Verfügung.
Das sind in erster Linie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die im Auftrag ihrer Kunden entsprechende Vermessungen.
Eigentümer und sonstige Berechtigte können Einsicht in die Unterlagen des Katasterzahlenwerkes nehmen und unter bestimmten Bedingungen Auszüge, ihr Eigentum betreffend, daraus erhalten.
Kontakt
Orthaus, KarinTelefon: 0281 207-2401
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 401