Reisen mit Tieren - Gesundheitsbescheinigung

Wenn Sie mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen wollen, benötigen Sie einen sogenannten Heimtierausweis. Dieser wird Ihnen in Ihrer Tierarztpraxis ausgestellt. Voraussetzung für den Heimtierausweis ist neben der gültigen Tollwutimpfung auch die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip.

Bei Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Daher sollen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer Vertretung (Konsulat) des betroffenen Landes in Deutschland beziehungsweise bei Ihrem Reiseveranstalter über die jeweiligen Einreisebedingungen erkundigen. Hier kann gegebenenfalls eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig sein, die Sie beim Veterinäramt des Kreises Wesel beantragen können. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit den nebenstehenden Kontaktpersonen. Zudem ist zu beachten, dass für die Rückreise in die EU bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.

Reisen in Drittländer sollten frühzeitig geplant und die erforderlichen Maßnahmen mit dem Fachdienst Veterinärüberwachung und der betreuenden Tierarztpraxis abgestimmt werden.

benötigte Unterlagen

  • Heimtierausweis
  • Gesundheitsbescheinigung des Drittlandes

Gebühr

  • bis zu 2 Tieren: 20 Euro für die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
  • für jedes weitere Tier: 10 Euro

Hinweis



Ihr Tier / Ihre Tiere müssen vorgestellt werden.



 

Papageien und Sittiche

Für das vorübergehende innergemeinschaftliche Verbringen, für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr im Reiseverkehr oder innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr bei Wohnsitzverlegung von höchstens drei Papageien und Sittichen, die nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sind, nach Deutschland, ist eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich. Ein Muster hierzu finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Andere Heimtiere

Im Reiseverkehr oder Wohnsitzverlegung dürfen ohne Gesundheitsbescheinigung höchstens drei und nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere folgender Arten mitgeführt werden:

  • Kaninchen
  • Vögel (ausgenommen Geflügel, Papageien und Sittiche)

Akutelle Tierseuchengeschehen können natürlich jederzeit Änderungen der Vorschriften nach sich ziehen.

Kontakt

Dr. Brandt, Katja
Telefon: 0281 207-7102
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer U312-2
Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011

Links