
Reisen mit Tieren - Gesundheitsbescheinigung
Wenn Sie mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen wollen, benötigen Sie einen sogenannten Heimtierausweis. Dieser wird Ihnen in Ihrer Tierarztpraxis ausgestellt. Voraussetzung für den Heimtierausweis ist neben der gültigen Tollwutimpfung auch die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip.
Bei Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Daher sollen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei einer Vertretung (Konsulat) des betroffenen Landes in Deutschland beziehungsweise bei Ihrem Reiseveranstalter über die jeweiligen Einreisebedingungen erkundigen. Hier kann gegebenenfalls eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig sein, die Sie beim Veterinäramt des Kreises Wesel beantragen können. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit den nebenstehenden Kontaktpersonen. Zudem ist zu beachten, dass für die Rückreise in die EU bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.
Reisen in Drittländer sollten frühzeitig geplant und die erforderlichen Maßnahmen mit dem Fachdienst Veterinärüberwachung und der betreuenden Tierarztpraxis abgestimmt werden.
Kontakt
Dr. Brandt, KatjaTelefon: 0281 207-7102
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer U312-2 Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011
Links
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union) - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
- Intervet Deutschland