Schwerbehindertenausweis - Änderungsantrag

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Änderungsantrag zu stellen. Die Feststellungsbehörde muss aber über die gesundheitliche Situation informiert werden, auch wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich bessert.

benötigte Unterlagen

  • Änderungsantrag
  • Lichtbild (sofern bisher oder bei vorheriger Beantragung einer Speicherung des Bildes nicht zugestimmt wurde)
    Art des Lichtbildes:
    • Das Lichtbild muss farbig sein und im Passbildformat vorliegen.
      Es ist auch möglich, dass Lichtbild auszudrucken. Hierzu muss der Druck aber auf Fotopapier erfolgen. Ein Ausdruck auf normalem Papier kann nicht aktzeptiert werden.

Hinweis

Vorgehensweise bei Eingang des Änderungsantrages

Die Feststellungsbehörde prüft bei Eingang des Änderungsantrages den Grad der Behinderung, ob die Voraussetzungen für neue/weitere Merkzeichen vorliegen und ob die festgestellten Merkzeichen weiterhin vorliegen.

Es ergeht ein Bescheid, der die geänderten Angaben berücksichtigt.

Es kann dazu führen, dass der festgestellte Grad der Behinderung sich verringert und das/die Merkzeichen nicht mehr vorliegt.

Kontakt

56-1-3 Schwerbehindertenrecht
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! - Mailadresse: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Telefon: (0281) 207-4980 (Sammelrufnummer)
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 044

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