Schwerbehindertenausweise

Der Kreis Wesel ist zuständig für die

  • Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs

Die Kreisverwaltung bearbeitet die Anträge der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel und von Personen, die keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, aber bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Kreisgebiet beschäftigt sind.

benötigte Unterlagen

  • Antrag
    • Formulare für Erst- und Änderungsanträge liegen im Kreishaus und im dlz Moers sowie bei den Städten und Gemeinden aus. Diese können auch dort wieder eingereicht werden.
    • Das Antragsformular können Sie unter Downloads als PDF-Dokument herunterladen.
    • Sie können den Antrag auch online am PC ausfüllen und über das Internet an die Kreisverwaltung übermitteln. Nutzen Sie dafür das Online-Antragsverfahren.
  • Lichtbild:
    Ein Lichtbild wird nur benötigt, wenn nach dem Ergebnis des Feststellungsbescheides ein Schwerbehindertenausweis (GdB von mindestens 50) zusteht. Ein Lichtbild wird daher spätestens mit der Übersendung des Bescheides angefordert.
    Sollten Sie bereits dem Antrag ein Lichtbild beifügen wollen, geben Sie bitte auf der Rückseite Namen und Anschrift sowie das Stichwort „Schwerbehindertenausweis“ an.
    Art des Lichtbildes:
    • Das Lichtbild muss farbig sein und im Passbildformat vorliegen.
    • Es ist auch möglich, dass Lichtbild auszudrucken. Hierzu muss der Druck aber auf Fotopapier erfolgen. Ein Ausdruck auf normalem Papier kann nicht akzeptiert werden.
  • Ärztliche Unterlagen
    Besitzen Sie schriftliche ärztliche Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind, können diese dem Antrag beigefügt werden. Bitte keine Röntgenbilder übersenden!
  • Ausländische Mitbürger/innen bzw. Staatenlose müssen eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine beglaubigte Kopie des Passes einreichen.

Gebühr

gebührenfrei

Hinweis

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Öffnungszeiten

Ihren Antrag nehmen auch

  • Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder
  • die Behindertenverbände

entgegen und leiten diesen an die Kreisverwaltung weiter.

Rechtliche Grundlagen

Fast jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung. Nach dem Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit einer Behinderung sollen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Wo dies nicht möglich ist können Menschen mit Behinderung staatliche Leistungen und Hilfen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Wer Rechte als Mensch mit Behinderung beanspruchen möchte, muss eine Behinderteneigenschaft nachweisen.

Kontakt

56-1-2 Schwerbehindertenausweise - Antragsbearbeitung
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! - Mailadresse: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de
Telefon: (0281) 207-4980 (Sammelrufnummer)
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 060

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