Soziale Wohnraumförderung

Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

  • Aufgaben der Wohnraumförderung
  • Förderung des sozialen Wohnungsbaues:
    • Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum,
    • Mietwohnungsbau,
    • Bestandsförderung,
  • Bestands- und Besetzungskontrolle von Sozialwohnungen,
  • Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Zinsbescheinigungen.

benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommensnachweise

Gebühr

abhängig von der Förderung

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
  • Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)

Kontakt

Bergmann, Sylvia
Telefon: 0281 207-3602
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 602

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