Übernahme von Teilungsvermessungen

Werden im Liegenschaftskataster flurstückbezogene Änderungen, beispielsweise bei einer Grundstücksteilung durchgeführt, erhalten die betroffenen Eigentümer eine Mitteilung über diese Fortführung. Sie besteht aus einem Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftsbuch (Fortführungsmitteilung) und einem Auszug aus der fortgeführten Liegenschaftskarte.

Zusätzlich werden Auflassungsschriften erteilt, mit denen der Notar die Auflassung beurkunden und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

Des Weiteren werden die flurstücksbezogenen Änderungen an das Grundbuchamt und das Finanzamt übermittelt.

Gebühr

Die Gebühr für die Übernahme einer Grundstücksteilung ins Liegenschaftskataster richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und  Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Gebühr sind die Fortführungsmitteilungen und zusätzlich eine Ausfertigung der Auflassungsschriften abgegolten.

Für eine gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung fällt eine Gebühr von 30,00 Euro an.

Kontakt

Schepers, Rainer
Telefon: 0281 207-2435
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 435

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