
Übernahme von Teilungsvermessungen
Werden im Liegenschaftskataster flurstückbezogene Änderungen, beispielsweise bei einer Grundstücksteilung durchgeführt, erhalten die betroffenen Eigentümer eine Mitteilung über diese Fortführung. Sie besteht aus einem Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftsbuch (Fortführungsmitteilung) und einem Auszug aus der fortgeführten Liegenschaftskarte.
Zusätzlich werden Auflassungsschriften erteilt, mit denen der Notar die Auflassung beurkunden und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.
Des Weiteren werden die flurstücksbezogenen Änderungen an das Grundbuchamt und das Finanzamt übermittelt.
Kontakt
Schepers, RainerTelefon: 0281 207-2435
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 435