Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig oder -willig ist.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt.

Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt im Download.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2023 nach Abzug des Kindergeldes:

  • - 0 bis 5 Jahre = 187,00 €
  • - 6 bis 11 Jahre = 252,00 €
  • - 12 bis 17 Jahre = 338,00 €

 

benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, des antragstellenden Elternteils
  • Bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist der gültige Nationalpass vorzulegen beziehungsweise Dokumente, aus denen der aktuelle Aufenthaltsstatus hervorgeht.
  • Geburtsurkunde/n des Kindes bzw. der Kinder
  • Nachweis über die Feststellung der Vaterschaft bei nichtehelichen Kindern
  • Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
  • Scheidungsurteil oder geeignete Nachweise über das Getrenntleben
    • z. B. mit einem anwaltlichen Schreiben
  • Nachweise über das Einkommen der Kinder
    • z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

Hinweis

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Kontakt

Kempkes, Yvonne
Buchstaben A - D
Telefon: 0281 207-3446
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 451
Breyer, Cora
Buchstaben E - M
Telefon: 0281 207-2447
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 453
Schella, Heike
Buchstaben N - Z
Telefon: 0281 207-2460
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 453

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