Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis / Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Sie möchten die Verlängerung Ihrer in Kürze ablaufenden oder schon abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.

 

benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
  • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007 (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E oder erforderlicher Änderungen von Auflagen auf dem Führerschein (z.B. Sehhilfe) bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
  • Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins; (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E oder erforderlicher Änderungen von Auflagen auf dem Führerschein (z.B. Sehhilfe) bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Den Vordruck erhalten Sie hier https://www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ (auch bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich)
  • bisheriger Führerschein bzw. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur FeV durch einen Arbeits- oder Betriebmediziners, Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und/oder Augenarzt im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
  • zusätzlich bei D-Klassen/Fahrgastbeföderung
    • sofern die Verlängerung bei den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E über das 50. Lebensjahr und bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, so ist ein Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
    • Führungszeugnis (gem.§ 30 Abs. 5 BZRG) (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt oder direkt bei Antragstellung durch den Kreis Wesel)
    • Sofern Sie zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis oder eine Fahrerkarte für berufliche Zwecke benötigen, erhalten Sie entsprechende Informationen hier: https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-fahrerqualifizierungsnachweis/ und https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fahrerkarte/.

Gebühr

  • 40,60 Euro bei Verlängerung der C-Klassen
  • 43,90 Euro bei Verlängerung der D–Klassen / Wiedererteilung der C- und D-Klassen
  • 43,90 Euro bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • 13,00 Euro zusätzlich für das Führungszeugnis
  • es kann in Ausnahmefällen auch eine höhere Gebühr anfallen

Bitte helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und zahlen Sie Ihre Gebühren vorzugsweise mit EC-Karte und PIN-Nummer ein. Barzahlung ist jedoch weiterhin möglich.

Hinweis

Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Eine Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Um eine fristgerechte Verlängerung durchführen zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen - jedoch frühestens drei Monate - vor Ablauf gestellt werden.

Wird ein Antrag nach Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnisklasse gestellt, handelt es sich nicht um eine Verlängerung sondern um eine Wiedererteilung. Diese kann jederzeit erfolgen, egal, wie lange die Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Wir behalten uns aber vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur Wiedererteilung neben den sonst erforderlichen Unterlagen, auch die Ablegung der erneuten Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-5 Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067

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