Fahrzeug - Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter

Ein Fahrzeug soll nach einer Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter bzw. auf dieselbe Halterin zugelassen werden.

 

 

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung wenn nicht im Fahrzeugschein /ZBI eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente (bei Minderjährigen)

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühr

Auf die Angaben von Gebühren wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen gemacht werden.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bitte helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und zahlen Sie Ihre Gebühren vorzugsweise mit EC-Karte und PIN-Nummer ein. Barzahlung ist jedoch weiterhin möglich.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.

Hinweis

Wurde das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges als Verbleibskennzeichen für Sie reserviert und liegt Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor, haben Sie die Möglichkeit, mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug und ungestempelten Kennzeichen vom Standort des Fahrzeuges direkt zur Zulassungsstelle zu fahren.

Soweit das Kennzeichen nicht für die Wiederzulassung reserviert und dieses bei Zulassung dann auch bereits neu vergeben wurde oder wenn bei der Wiederzulassung auf eigenen Wunsch ein anderes Kennzeichen gewählt wird, entstehen hierdurch zusätzliche Kosten in Höhe von circa 15,40 Euro ohne die Gebühren für ein Wunschkennzeichen oder die Kennzeichenanfertigung.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

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