
Wildbret
Nach aktuellem EU-Recht sind Jägerinnen und Jäger als „Lebensmittelunternehmen“ für das von ihnen erzeugte Produkt „Wild“ haftbar und müssen sich, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen, beim Veterinäramt registrieren lassen.
Zur Rückverfolgung müssen erlegte Tierkörper mit Wildursprungsmarken versehen und ein Wildursprungsschein, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke zu erfassen sind, ausgefüllt werden. Wildursprungsmarken und –scheine erhalten Sie beim Veterinäramt.
Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt „Tipps für Jäger zum Umgang mit Wildfleisch, Pflichten und Rechte des Jägers“ mit allen relevanten Informationen.
Kontakt
Harbering, PhilippTelefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015 Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011
Downloads
- Informationsblatt zur Wildbrethygiene (PDF 37 KB)
- Antrag auf Registrierung für den Wildhandel (PDF 34 KB)
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme (PDF 49 KB)
- Bestellung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen (PDF 66 KB)