Wildbret

Nach aktuellem EU-Recht sind Jägerinnen und Jäger als „Lebensmittelunternehmen“ für das von ihnen erzeugte Produkt „Wild“ haftbar und müssen sich, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen, beim Veterinäramt registrieren lassen.

Zur Rückverfolgung müssen erlegte Tierkörper mit Wildursprungsmarken versehen und ein Wildursprungsschein, auf dem Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der Wildursprungsmarke zu erfassen sind, ausgefüllt werden. Wildursprungsmarken und –scheine erhalten Sie beim Veterinäramt.

Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt „Tipps für Jäger zum Umgang mit Wildfleisch, Pflichten und Rechte des Jägers“ mit allen relevanten Informationen.

benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung für den Wildhandel

Gebühr

Es gelten die Gebühren der aktuellen Satzung (Stand: 18.07.2012)

  • Entnahme durch den berechtigten Jäger: 12,77 Euro
  • Entnahme durch den beauftragten Tierarzt
    • bei bis zu 5 Tieren:
      1. Tier 23,10 Euro
      2. bis 5. Tier 19,66 Euro
    • bei mehr als 5 Tieren:
      1. Tier 20,10 Euro
      jedes weitere Tier 16,66 Euro

Zusätzlich wird eine Wegstreckenentschädigung erhoben, die sich aus den gemäß des TV-Fleischuntersuchung anrechenbaren Kilometern des Fleischbeschaupersonals errechnet und zur Zeit 0,30 Euro pro Kilometer beträgt.

Kontakt

Harbering, Philipp
Telefon: 0281 207-7021
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Hoffmann, Jochen
Telefon: 0281 207-7022
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 015
Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011

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