Bauen, Liegenschaftskataster, Wohnen

Bauen

Collage bestehend aus: Fußbodenverlegung, Mörteleimer, Pflasterarbeiten, Dachstuhl

Der Kreis Wesel ist die Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in den Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck.

Er nimmt als Untere staatliche Verwaltungsbehörde Aufsichtsfunktionen über die Baubehörden der Städte Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde, Wesel und Xanten wahr.

Gleichzeitig ist er für diese Gemeinden und Städte auch Aufsichtsbehörde in Denkmalangelegenheiten (Obere Denkmalbehörde).

Neue Öffnungszeiten der Bauaufsicht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht sind montags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr persönlich erreichbar. Bitte vereinbaren Sie mit der zuständigen Person einen Termin.

 

Sie haben die Möglichkeit, bei Bauanträgen für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck den Stand des Verfahrens online einzusehen. Zum Bauportal des Kreises Wesel

 

Liegenschaftskataster

Collage Vermessung und Kataster

Beim Katasteramt wird das Liegenschaftskataster als wichtigste beschreibende Grundlage für den Eigentumsnachweis im Grundbuch geführt. Die Daten des Liegenschaftskatasters bilden zusammen mit den Daten des vermessungstechnischen Raumbezugs und den geotopographischen Informationen die Geobasisinformationen.

Kataster-, Liegenschafts- und topografische Karten, Eigentümer und Flächenangaben, Grenzmaße und digitale Daten hieraus werden an Bürger abgegeben. Kreisweit stehen die digitalen Geobasisdaten für die Wirtschaft und den Rechtsverkehr, für Energie, Ver- und Entsorger und weitere Planungsaufgaben, für staatliche, kommunale und private Aufgaben zur Verfügung. Auf dem Kreishaus in Wesel ist eine Referenzstation des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung installiert.

Wohnen

Die Koordinationsgruppe Wohnraumförderung beim Fachdienst 63 ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnraumförderung sowie für die Einhaltung und Sicherung der Wohnraumversorgung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Gefördert werden der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

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