Behinderung
Unter einer Behinderung wird vom Gesetzgeber ein für das Lebensalter eines Menschen untypischer Zustand verstanden, der mit einer Beeinträchtigung oder dem Verlust von geistigen Fähigkeiten, seelischer Gesundheit oder körperlichen Funktionen verbunden ist. Entscheidend hierbei ist die Annahme, dass diese Beeinträchtigungen mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als sechs Monate anhalten werden. Die Ursachen für das Auftreten einer Behinderung spielen dabei keine Rolle.
Grundsätzliche Einteilung:
- körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung
- Blindheit
- Gehörlosigkeit
- Schwerhörigkeit
- Taubblindheit
- Sprachbehinderung
- psychische Behinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung
Unterscheidung nach Ursachen
erworbene Behinderungen durch
- während der Geburt entstandene Schäden
- Krankheiten
- körperliche Schädigungen, die beispielsweise durch Gewalteinwirkung oder Unfall entstanden sind
- Alterungsprozesse
angeborene Behinderungen durch
- Vererbung bzw. chromosomal bedingt
- vor der Geburt entstandene Schädigungen
Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten oder weitere Behinderungen zur Folge haben.