Gewerbeangelegenheiten
Gem. § 35 Gewerbeordnung (GewO) ist die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
Krankentransport und Rettungsdienst
Krankentransport
Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt der Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung zur Inanspruchnahme des Rettungsdienstes des Kreises Wesel.
Notfall-/Rettungsdienst
In dringenden medizinischen Notfällen – wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Verletzungen, Unfällen mit Verletzten – gilt nur eine Telefonnummer: Notruf 112.
Über die Rufnummer 112 wird der Rettungsdienst, wenn erforderlich einschließlich Notarzt unverzüglich alarmiert.