Aufgaben

Stand X. Wahlperiode

Kreistag

Der Kreistag tritt in der Regel viermal im Jahr zu Sitzungen unter dem Vorsitz des Landrats zusammen.

Der Kreistag besteht aus den Kreistagsmitgliedern, die von den Bürgern/Bürgerinnen der kreisangehörigen Kommunen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Die Zahl der Kreistagsmitglieder ist nach Größenklassen der Kreise gestaffelt. Im Kreis Wesel mit einer Bevölkerung von rd. 460.000 Einwohnern besteht der Kreistag aus 66 gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden.

Die stellvertretenden Landräte sind gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Kreistages.

Der Kreistag ist neben dem Kreisausschuss und dem Landrat ein originäres Organ des Kreises. Er entscheidet insbesondere über alle Angelegenheiten, die für den Kreis in besonderem Maße bedeutsam sind (z. B. Stellungnahmen zu Landes- und Gebietsentwicklungsplänen, Übernahme von Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht). In seine ausschließliche Zuständigkeit fallen u.a. die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, die Festlegung der Anzahl der freiwilligen Ausschüsse, die Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und ihrer Stellvertreter, die Wahl der Mitglieder der anderen Ausschüsse sowie der Erlass der Haushaltssatzung und der übrigen Satzungen. Die Kreisordnung legt in einem Katalog die Zuständigkeiten fest, die der Kreistag nicht auf ein anderes Organ übertragen kann.

Jeder, der er seit mindestens drei Monaten in dem Kreis wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich, per E-Mail oder Telefax mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.

In jeder öffentlichen Sitzung sind Einwohnerfragestunden vorgesehen. Die Fragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Darüber hinaus kann in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in gestellt werden, sofern rechtzeitig ein entsprechender Bedarf beim FD 12 Rechts- und Kreistagsangelegenheiten angemeldet wird.

Kreisausschuss

Als Organ des Kreises spielt der Kreisausschuss eine wichtige Rolle als Nahtstelle zwischen Kreistag und Verwaltung. Er hat eigene Entscheidungsbefugnisse und bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor.

Fachausschüsse

Die übrigen Ausschüsse, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und teilweise freiwillig gebildet werden, sind jeweils für einen bestimmten Aufgabenbereich zuständig, zum Beispiel für Bauen und Abfallwirtschaft, für Kinder- und Jugendhilfe, für Mobilität und Verkehr, für Soziales und Arbeit, für Umweltschutz und Planung, für Schule, Kultur, Sport und Integration, für Wirtschaft und Regionalentwicklung oder für Gesundheit, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz.

Sie tagen wie der Kreistag und Kreisausschuss in der Regel öffentlich und erarbeiten die Entscheidungsgrundlagen für den Kreistag. Stimmberechtigte Mitglieder dieser Fachausschüsse können neben den Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger und Bürgerinnen sein, die ihren fachlichen Sachverstand bei den Beratungen einbringen.

Beiräte im Kreis Wesel

Der Kreistag hat beschlossen, zur Erarbeitung von Empfehlungen zu bestimmten Aufgabenbereichen Beiräte oder Arbeitskreise zu bilden, wie z. B. den Beirat für klimagerechte Kreisentwicklung. Daneben gibt es auch gesetzlich vorgeschriebene Beiräte. Dazu gehört der Kreispolizeibeirat, der gemäß Polizeiorganisationsgesetz als Bindeglied zwischen Bevölkerung, kommunaler Selbstverwaltung und Polizei gebildet wird, der Naturschutzbeirat, der zur unabhängigen Vertretung von Natur und Landschaft nach dem Landesnaturschutzgesetz eingerichtet wird sowie der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde.