
Wappen des Kreises Wesel
In Silber (Weiß) gehaltene Kopfweide auf grünem Grund.
Am 1. Januar 1975 wurde infolge der kommunalen Neugliederung aus Teilen der ehemaligen Kreise Dinslaken, Moers und Rees der Kreis Wesel gebildet.
Der Kreistag des Kreises Wesel hat sich dafür entschieden, ein neues Wappen zu führen, um damit symbolisch das gesamte Kreisgebiet zu erfassen. Das Wappen wurde am 14. Juli.1978 genehmigt.
Die in Silber (Weiß) dargestellte niederrheinische Kopfweide soll auf die vielen, in ihrer Natürlichkeit noch erhaltenen Gebiete im Kreis Wesel hinweisen und den politischen Willen des Kreistages zum Ausdruck bringen, dieses Landschaftsbild zu erhalten. Mit dem Grün soll der natürliche Charakter der Landschaft, in der die Kopfweide steht, ausgedrückt werden. Die niederrheinische Kopfweide soll neben dem Hinweis auf das im Kreis Wesel vorherrschende Landschaftsbild auch die Verbundenheit zum Natur- und Vogelschutz ausdrücken. Die Kopfweide gilt als Charakterbaum der niederrheinischen Landschaft. Ihre Erhaltung ist wichtig, wegen der Sauerstoffbildung, der Staubbindung und Verhinderung von Winderosion, ferner zur Erhaltung des Grundwasserspiegels und als Wetterschutz für das Vieh, nicht zuletzt aber auch als Brutbaum verschiedener, in ihrem Bestand schon gefährdeter Vögel. Die drei Wurzelsätze der Kopfweide sollen auf die früheren Kreise Dinslaken, Moers und Rees hinweisen und somit auf einen historischen Bezug verweisen. Die Verbundenheit des Kreises Wesel mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden soll mit den 13 Zweigen der Kopfweide symbolisch dargestellt werden.
Von verschiedenen Privatpersonen, Verbänden, Vereinen und Firmen wurde angefragt, ob sie das Kreiswappen verwenden dürfen, etwa als Kennzeichen der Zugehörigkeit zum Kreis Wesel oder der Verbundenheit mit ihm.
Die Abbildung des Kreiswappens zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind.
Für die oben genannten Zwecke können Sie das Wappen verwenden.
Diese Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufes.
Hinweis:
Alle Rechte am Wappen liegen beim Kreis Wesel. Jede kommerzielle Verwendung bedarf einer Genehmigung, die mit diesem Kontaktformular beantragt werden kann.
Kontakt
Gertz, AngelikaTelefon: 0281 207-3147
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 146