
12.12.2021: Merkblatt zu Ausnahmegenehmigungen nach Ausbruch der Geflügelpest (Aviären Influenza)
Um zu verhindern, dass die Seuche in andere Geflügelbestände eingeschleppt wird oder aus bereits unerkannt infizierten Geflügelbeständen weiterverschleppt wird, gelten unter anderem umfangreiche Schutzmaßnahmen und Verbringungsbeschränkungen für Geflügel und tierische Produkte. In dem Merkblatt ist erläutert, welche Beschränkungen bestehen und welche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können.
Downloads
- Merkblatt zu Beschränkungen und Ausnahmegenehmigungen nach Ausbruch der Geflügelpest (PDF 1 MB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Geflügel (Eintagsküken oder Junglegegeflügel) (PDF 331 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel (PDF 357 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Bruteiern (PDF 392 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern für den menschlichen Verzehr (PDF 393 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen aus frischem Fleisch (PDF 320 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Gülle einschließlich Mist und benutzter Einstreu (PDF 412 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von gehaltenen Tieren und Erzeugnissen in eine für tierische Nebenprodukte zugelassene Anlage (PDF 344 KB)
Links
- Geflügelpest
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