25.08.2023: Neue Gebühren beim Zulassungs- und Führerscheinservice ab dem 01.09.2023
- Ab dem 01.09.2023 gilt eine neue Fahrzeugzulassung-Verordnung (FZV). Mit der neuen Gesetzesfassung tritt ebenfalls eine neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Kraft.
Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in den Zulassungsstellen vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.
Die Änderung der Grundgebühren sind auf der Seite "Hinweise zum Zulassungs- und Führerscheinservice" einsehbar.
Weitere wichtige Informationen zu der neuen FZV finden Sie auch in der Pressemitteilung vom 17.08.2023: Neue Gebührenordnung bei Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023