EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit abzubauen. Er bietet einen verlässlichen Behördenservice aus einer Hand, individuelle Unterstützung, leich zugängliche und verständliche Informationen und auf Wunsch eine elektronische Verfahrensabwicklung. Die Einheitlichen Ansprechpartner gibt es seit Anfang 2010 europaweit. In Deutschland werden sie von den Bundesländern eingerichtet.

Logo Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Lotse durch die Verwaltung. Er klärt und übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, damit Sie für Ihr Projekt zu den erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen und behördlichen Bescheinigungen kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand. Ab 2016 werden auch die Verfahren der Berufsanerkennung über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt.
In NRW sind die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners für Sie kostenlos. Es fallen also, auch wenn Sie Ihr Anliegen über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, nur die ohnehin fälligen Gebühren der fachlich zuständigen Stellen an. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Einheitlichen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet.

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Tel.: +49 (0) 5231 / 713450
Fax: +49 (0) 5231 / 71823450
Mail: info@nrw-ea.de
Internet: www.nrw-ea.de

Ihre Fragen beantworten gerne:
Herr Fabian Halt, Frau Sabine Sommer, Frau Beate Schewietzek und Herr Nico Schuppenat.

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8:00 - 16:00 Uhr

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