Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören auch Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese sollen pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen dabei unterstützen, möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können (§ 45a SGB XI).

Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Pflegebedürftigen:
  • Betreuungsangebote in Form von Einzelbetreuungen (beispielsweise Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, malen, singen) und / oder Betreuungsgruppen (Aktivitäten mit mehreren Pflegebedürftigen zusammen). Die beiden Formen der Betreuungsangebote können auch bei dem/der Pflegebedürftigen zuhause stattfinden.
  • Angebote zur Entlastung von Pflegebedürftigen im Alltag durch individuelle Hilfen. Individuelle Hilfen unterstützen den Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags und fördern die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Es können verschiedene Arten der Unterstützung in Anspruch genommen werden: z.B. gemeinsame Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten, Begleitung von Arztbesuchen, Behördengängen und / oder Veranstaltungen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige:
  • Angebote zur Entlastung von Pflegebedürftigen im Alltag bei der Haushaltsführung berücksichtigen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. das Reinigen der Wohnung, der Fenster oder der Wäsche sowie das Beziehen der Betten.
Angebote zur Unterstützung im Alltag mit den Pflegenden:
  • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende sind eine begleitende Hilfe zur Selbsthilfe. Sie beinhalten sowohl beratende als auch unterstützende Tätigkeiten. Außerdem bieten sie orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfeangeboten.

Um ein passendes Angebot in der Nähe zu finden, steht im Internet ein Angebotsfinder zur Verfügung. Mit einem Klick auf das Angebot gibt es weiterführende Informationen, wie eine Kurzbeschreibung oder die ausführlichen Kontaktdaten des Anbieters. Zusätzlich gibt es eine Liste der vom Kreis Wesel anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Für die Angebote steht der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro (§ 45b SGB XI) sowie eine bis zu 40–prozentige Umwidmungsmöglichkeit des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs (§ 45a SGB XI) zur Verfügung. Die Anbieter eines anerkannten Angebotes können die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse direkt abrechnen und einen Betrag von maximal 36 Euro pro Stunde in Rechnung stellen. Fahrtkosten dürfen separat mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Für Fragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an unten stehenden Kontakt.

Informationen für Anbieter

Die zum 01.01.2019 novellierte AnFöVO vereinfacht das Anerkennungsverfahren unter Berücksichtigung der bundesgesetzlichen Vorgaben und erleichtert damit die Gründung von neuen Angeboten. Zuständig für die Anerkennung sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Sollten Sie bereits Anbieter eines Angebotes sein und über eine Anerkennung nach der HBPfVO oder der AnFöVO in der Fassung vom 1. Januar 2017 verfügen, sind künftig die Regelungen der geltenden Fassung zu beachten.

Die Beantragung auf Anerkennung eines Unterstützungsangebotes im Alltag erfolgt auf elektronischem Weg über PfAD.uia. Die Antragsstellung ist gebührenpflichtig, die Gebührensätze finden Sie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW unter der Tarifstelle 1.3..

Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen erhalten Sie einen Überblick über die benötigten Daten und Nachweise.

Für Fragen zum Anerkennungsverfahren steht Ihnen der genannte Kontakt zur Verfügung.

Für Fragen zum technischen Support oder zur Anwendung von PfAD.uia wurde eine Hotline eingerichtet. Diese steht Ihnen werktags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231-222 438 90 oder per Mail unter pfad@d-nrw.de zur Verfügung.

Kontakt

Hesseling, Louisa
Telefon: 0281 207- 2355
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 355

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