
Angelegenheiten des Versicherungsamtes
Der Kreisverwaltung Wesel als "Versicherungsamt" obliegt aufgrund landesrechtlicher Zuweisung die Rechtsaufsicht über die in seinem Bezirk gelegenen regionalen Untergliederungen der AOK Rheinland (= Regionaldirektion Kreis Wesel in Rheinberg) und der Innungskrankenkasse Nordrhein (= Regionaldirektion Kleve und Wesel in Moers ) in den Bereichen gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung. Auch hat das "Versicherungsamt" grundsätzlich in allen Sozialversicherungsangelegenheiten Auskünfte zu erteilen und ggf. Leistungs- und sonstige Anträge entgegenzunehmen. Soweit es sich hierbei um Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und Arbeiterinnen und der Angestellten handelt, ist die Aufgabenerfüllung allerdings landesrechtlich den kreisangehörigen Städten und Kreisen übertragen; insoweit unterstehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Fachaufsicht des "Versicherungsamtes" des Kreises.
Die Kreisverwaltung Wesel ist zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Soziale Pflegeversicherung). Soweit private Versicherungsunternehmen dem Bundesversicherungsamt Verstöße ihrer Versicherten gegen die Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung privater Pflegepflichtversicherungsverträge oder aber Prämienzahlungsrückstände aus privaten Pflegepflichtversicherungsverträgen für die Dauer von sechs Monaten melden, führt das "Versicherungsamt" entsprechende Ermittlungs- und Bußgeldverfahren durch.
Kontakt
Gierlings, JohannesTelefon: 0281 207-3347
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 347