
Bauen
Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Baugenehmigung
- Baulast – Eintragung und Auskunft
- Bauvoranfrage
- Teilungsgenehmigung
Wichtige Informationen zu Bauanträgen
In den letzten Jahren ist in der Bauaufsicht ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand entstanden, weil Bauanträge trotz bestehender Regularien und Hinweisblätter immer wieder unvollständig eingereicht wurden.
Im Rahmen der laufenden Effizienz- und Konsolidierungsbemühungen hat der Kreistag auf Vorschlag der Verwaltung am 10.12.2015 beschlossen, dass unvollständige Bauantragsunterlagen zukünftig gebührenpflichtig zurückgewiesen werden sollen.
Somit wendet die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Wesel jetzt verstärkt den § 72 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung NRW an.
Für Sie als Entwurfsverfasser ergibt sich folgende Konsequenz:
- Der Antrag wird einer Vorprüfung unterzogen.
Sollte der Antrag unvollständig sein, wird er gebührenpflichtig zurückgewiesen. - Bei lediglich mangelhaften Bauvorlagen ergeht hierüber ein Schreiben mit der Bitte um entsprechende Nachbesserung.
Werden die Bauvorlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nachgebessert, wird auch dieser Bauantrag gebührenpflichtig zurückgewiesen. Es ergeht kein weiteres Erinnerungsschreiben.
Die Empfehlung lautet daher, zukünftig Bauanträge nur noch vollständig und mängelfrei einzureichen. Dadurch vermeiden Sie eine gebührenpflichtige Zurückweisung.
Neue Öffnungszeiten der Bauaufsicht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht sind montags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr erreichbar.
Aufteilung der Gemeinden
Unter Downloads finden Sie ein Auflistung der Ansprechpersonen für das Baugenehmigungsverfahren.
Brandschutzdienststelle
Zuständigkeiten nach Städten/Gemeinden
- Schermbeck
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- Xanten
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- Hamminkeln
Kontakt
Fachdienst 63 Bauen und PlanenZuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Download "Aufteilung Bezirke"
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31
Downloads
- Auflistung der Ansprechpersonen (PDF 108 KB)
Links
- Bauportal des Kreises Wesel
Sie haben die Möglichkeit, bei Bauanträgen für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck den Stand des Verfahrens online einzusehen.