
Behindertenbeauftragte
Der Kreis Wesel möchte, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden und der Kreis Wesel zu einem behindertenfreundlichen Ort wird, hat der Kreistag im Jahr 2006 eine Satzung beschlossen.
Die Satzung heißt: Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.
Auf Grundlage dieser Satzung wurde
Sabine Kluth
zur hauptamtlich tätigen Behindertenbeauftragten
der Kreisverwaltung Wesel bestellt.
Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es,
- als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung da zu sein,
- für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und
- bei Maßnahmen der Kreisverwaltung Wesel zu beraten und mitzuwirken.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Maßnahmen der Kreisverwaltung haben, wird die Behindertenbeauftragte helfen oder die „richtige“ Ansprechperson finden.
Sie können sich aber auch gerne an die Behindertenbeauftragten in den Städten und Gemeinden wenden.
Hinweis: Dieser Text wurde in einfacher Sprache verfasst.
Kontakt
Kluth, SabineTelefon: 0281 207-2348
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 348
Downloads
- Satzung (PDF 138 KB)
- Übersicht Ansprechpersonen der kreisangehörigen Kommunen (PDF 29 KB)