Besitz von – und Handel mit Holz der geschützten Arten

Eine Vielzahl von vorwiegend tropischen Holzarten - wie zum Beispiel: Ramin, Bubinga, Kosso, Echter und Amerikanischer Mahagoni und Rosenhölzer, wie Afrikanischer und Ostindischer Palisander sowie Rio Palisander - unterliegen den Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bzw. dem europäischen Artenschutzrecht.

Die Einfuhr in die Europäischen Union bzw. die Ausfuhr aus der EU und der weltweite Handel dieser Hölzer sind stark eingeschränkt oder teilweise ganz verboten.

Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung/Registrierung von z.B. Musikinstrumenten besteht nicht.

Händler und Privatpersonen haben die Vorschriften über den Besitz und die Vermarktung von geschützten Hölzern (auch Teile, Erzeugnisse, Produkte) zu beachten. Auch die kommerzielle Nutzung (z.B. Ausstellung) ist geregelt.

Bitte beachten Sie, dass der Verkauf von Gegenständen, für deren Produktion Rio Palisander (Brasilianisches Rosenholz) verbaut wurde, nur mit (gelber) EU- Verkaufsbescheinigung (als Ausnahmegenehmigung vom Vermarkungsverbot) gestattet ist. Eine solche EU-Verkaufsbescheinigung können Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen (die Erteilung ist gebührenpflichtig).

Auf Wunsch werden (außer für Rio Palisander) als Nachweis über die Besitz- und Verkaufsberechtigung auch sog. „Vorerwerbswarenbescheinigungen“ ausgestellt, sofern die Voraussetzungen vorliegen. In der Regel sind aber auch Rechnungen, Lieferscheine oder Baujahr-Recherchen (bzw. Seriennummern-Abfragen) geeignet, um eine Besitz- und Verkaufsberechtigung nachzuweisen.

Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema „geschütztes Holz“ oder auch behördlich anerkannte Sachverständige (z.B. für Holzartbestimmung, Musikinstrumente…) finden sie unter den Links.

Sofern Sie beabsichtigen, artgeschützte Exemplare, z.B. aus der EU zu kommerziellen Zwecken auszuführen, nehmen Sie bitte zuvor Rücksprache mit dem:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-0,
Telefax: 0228/8491-9999,
E-Mail: info@bfn.de
Internet: www.bfn.de

 

Kontakt

Seidler, Anne
Telefon: 0281 207-2541
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 541

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