Blauzungenkrankheit

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Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen wird. Die Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen völlig ungefährliche Tierseuche.
Im Jahr 2006 wurde die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 erstmals in Deutschland festgestellt und hat insbesondere in 2007 zu massiven Tierverlusten und Schäden geführt. Nach Jahren intensiver Impfmaßnahmen galt Deutschland ab 15.02.2012 wieder als BT-frei.

Seit 2015 breitet das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 sich wieder in Frankreich aus und verursachte vor allem Ende 2016/Anfang 2017 zahlreiche Ausbrüche. Nachdem 2017 über 1500 Ausbrüche gemeldet wurden, wurden im Jahr 2018 knapp 700 Ausbrüche gemeldet, überwiegend BTV-8 Ausbrüche. Seit November 2017 werden außerdem Fälle vom Blauzungenvirus vom Serotyp 4 auf dem französischen Festland festgestellt. Verschiedene Mitgliedsstaaten im Süden Europas sind ebenfalls betroffen, wobei unterschiedliche Serotypen aufgetreten sind.

Karte der EU mit Restriktionszonen zur Blauzungenkrankheit

Auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit, insbesondere Links zu den Restriktionszonen in der EU mit Karten und Tabellen des FLI.

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Aktuelles Geschehen in Deutschland

Am 12. Dezember 2018 wurde in einer Rinderhaltung im Kreis Rastatt in Baden-Württemberg ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 festgestellt. Im Rahmen einer Routineuntersuchung wurde das Virus bei zwei Tieren des Bestandes nachgewiesen. Die Tiere zeigten keine Krankheitserscheinungen. Um den Ausbruchsbestand wurde eine sogenannte Sperrzone im Umkreis von 150 Kilometern eingerichtet, von der neben Baden-Württemberg auch das Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz betroffen sind. Empfängliche Tiere sind Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wiederkäuer.

Am 11.01.2019 wurde der Ausbruch von BTV 8 im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz amtlich bestätigt. Die im Radius von 150 km um diesen Ausbruchsbetrieb auszuweisende Restriktionszone erfasst damit gesamt Rheinland-Pfalz und auch Teile von NRW:

  • Kreis Euskirchen
  • Städteregion Aachen
  • Kreis Düren
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Bundesstadt Bonn
  • Stadt Köln
  • Kreis Heinsberg die Städte Übach-Palenberg und Geilenkirchen

Auf Grund eines weiteren bestätigten BTV8 Ausbruchs am 18.01.2019 in Seibersbach im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, ist das in Nordrhein-Westfalen bereits bestehende BTV8 Sperrgebiet zu erweitern:

  • Rhein-Kreis Neuss
  • Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Olpe
  • Märkischer Kreis
  • Hagen
  • Wuppertal
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Kreis Mettmann
  • Düsseldorf
  • Leverkusen
  • Remscheid
  • Solingen
  • Oberbergischer Kreis
  • Rheinisch-Bergischer Kreis

Es ist zu erwarten, dass das Sperrgebiet in absehbarer Zeit auf ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus ausgedehnt wird. Neben dem bisher in Deutschland nachgewiesenen Serotyp 8 stellt auch der Serotyp 4 eine potentielle Bedrohung für Deutschland dar.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des LANUV, die bei Neuerungen hinsichtlich BTV zeitnah aktualisiert wird.

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Verbringungsbeschränkungen in den Restriktionszonen

Tiere in den Sperrgebieten unterliegen Verbringungsbeschränkungen. In den folgenden Dokumenten werden zunächst die Optionen dargestellt und zum anderen die erforderlichen Tierhaltererklärungen zur Verfügung gestellt. Auch für das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes wird eine Tierhaltererklärung erforderlich.

Tierhaltererklärungen

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Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit


Die Impfung stellt nicht nur eine erfolgversprechende Bekämpfungsmaßnahme dar, sondern ist auch eine wesentliche Voraussetzung für das Verbringen von Wiederkäuern unter den maßgeblichen innergemeinschaftlichen Voraussetzungen.
In Deutschland ist eine freiwillige Impfung empfänglicher Wiederkäuer möglich. Hierzu ist jedoch die Genehmigung der zuständigen Behörde (Veterinäramt) notwendig (§ 4 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung). Für den Kreis Wesel wurde die Genehmigung bereits 2016 im Rahmen einer Allgemeinverfügung auf Grundlage der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes erteilt.

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW hat per Umlaufbeschluss eine neue Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen BTV8 für Rinder beschlossen.

Die Beihilfe gilt mit sofortiger Wirkung.
Die Höhe der Beihilfe beträgt 1 je Impfdosis/je Rind. Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen der tierseuchenrechtlichen Vorgaben, die Eintragung der Impfung in HIT durch den Tierarzt und die Abrechnung der Impfung über die HIT-Impfliste durch den Tierarzt.
Die Impfung der Rinder im Bestand hat nach den Vorgaben der Impfstoffhersteller zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Voraussetzungen, kann die Beihilfe von der Tierseuchenkasse versagt werden, bereits gezahlte Leistungen für die Impfung können zurückgefordert werden. Die Tierseuchenkasse weist ausdrücklich darauf hin, dass Kosten für die Impfdurchführung, den HIT-Eintrag oder evtl. auftretende Impfschäden weder entschädigungs- oder beihilfefähig sind.

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Kontakt

Dr. Dicke, Antonius
Telefon: 0281 207-7008
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 005
Dr. Diekmann, Susanne
Telefon: 0281 207-7017
Büro: Wesel, Jülicher Straße 4, Zimmer 011

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