Boden

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Das Thema "Bodenschutz" wurde bis Ende der 1990er Jahre eher im Zusammenhang mit dem Natur- und Landschaftsschutz behandelt. Mit der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) hat der Bodenschutz im Jahre 1998 eine neue, deutlich erweiterte gesetzliche Grundlage erhalten. Ergänzend hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2000 ein Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW) erlassen. Neben der Altlastensanierung und der Bearbeitung anderer schädlicher Beeinträchtigungen, kommt dem Bodenschutz darin heute auch eine vorsorgende Bedeutung zu, dessen Ziel es ist, wichtige natürliche Bodenfunktionen, z.B. als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, zu sichern. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner Funktionen so weit wie möglich zu vermeiden. Zukünftig wird zur Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen in stärkerem Maße auch bei der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu achten sein. Das bedeutet u.a. dass vorrangig stillgelegte Gewerbegrundstücke wieder nutzbar zu machen und befestigte Flächen zu entsiegeln sind, bevor weitere Flächen in unbebauten ländlichen Räumen verbraucht werden.

Informationen und Auskünfte zu Altlasten sowie Boden und Bodenschutz erhalten Sie bei den unter Kontakt genannten Mitarbeitenden der Kreisverwaltung:



 

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Kontakt

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