
Eingliederungshilfe gem. SGB IX Teil 2
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll
- eine drohende Behinderung verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
- Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Welche Leistungsarten gibt es?
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie nicht nur vorrübergehend
- geistig,
- seelisch oder
- körperlich
wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt; sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.
Welche Leistungsarten gibt es?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend katalogisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.
Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der
- Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbegleitungen, Autismustherapien)
- Sozialen Teilhabe (z.B. Freizeitassistenz, Beförderungsdienst, Hilfsmittel)
- Medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
erbracht.
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung besteht für Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII die Zuständigkeit der Jugendämter.
Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
Personenkreis | Leistung | Leistungsträger |
Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt | Heilpädagogische Leistungen in Kitas, (interdisziplinären) Frühförderstellen und der Kindertagespflege | Landschaftsverband Rheinland |
„Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer Einrichtung | Landschaftsverband Rheinland | |
In Pflegefamilien | Landschaftsverband Rheinland | |
Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe | Kreis Wesel | |
Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung während der Schulzeit | „Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer Einrichtung | Landschaftsverband Rheinland |
In Pflegefamilien | Landschaftsverband Rheinland | |
Alle anderen Leistungen | Kreis Wesel | |
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung während der Schulzeit | Alle Leistungen | Jugendämter |
Erwachsene Menschen mit (drohender) Behinderung | Beförderungsdienst | Kreis Wesel |
Alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe | Landschaftsverband Rheinland |
Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung von Zuständigkeiten und zeigen Ihnen individuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu können Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kreises Wesel nutzen.
Adressen:
Der LandratKreis WeselFD 50-1-3Reeser Landstraße 3146483 Wesel | Landschaftsverband RheinlandKennedy-Ufer 250679 Köln0221 809 0 |
Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Grundsätzlich ist ein Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen schriftlich zu stellen.
Hierzu können Sie das Antragsformular und die Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Kreises Wesel nutzen.
Zur Prüfung Ihres Antrags werden weitere Unterlagen benötigt:
- Aktuelle ärztliche Befunde
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- je nach persönlicher Situation noch Einkommens- und Vermögensunterlagen
Diese Unterlagen können Sie in Kopie bereits Ihrem Antrag beifügen.
Für weitere Einzelheiten oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich gerne an die genannten Kontaktpersonen oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir empfehlen Ihnen zuvor einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Kontaktpersonen FD 50-1-3
Wo kann ich mich beraten lassen?
Kreis Wesel
Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich telefonisch an die genannten Kontaktpersonen.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, informieren Sie sich bitte über die jeweils gültigen Regeln zur Terminvereinbarung und Zugang zu den Dienststellen. Kontaktpersonen FD 50-1-3
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) und Sozialpsychatrischen Zentren
Sie sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige und leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.
- Die KoKoBE beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
KoKoBe Kreis Wesel - Sozialpsychatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
SPZ Moers – Neukirchen-Vluyn Caritasverband Moers-Xanten e.V.Haagstr. 2647441 MoersTel: 02841 9010-40 | SPZ Kamp-Lintfort – Rheinberg - Alpen Caritasverband Moers-Xanten e. V.Prinzenstraße 6447475 Kamp-LintfortTel: 02842 9080354 |
SPZ Xanten - Wesel SPIX e.V.Kaiserring 1646483 WeselTel: 0281 16333-16 | SPZ Dinslaken – Voerde - Hünxe Caritasverband Dinslaken e.V.Duisburger Str. 9846535 DinslakenTel: 02064 4494-50 |
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Sie unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern, wenn Sie eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.
Die Beratung ist unabhängig davon, ob Sie eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben. Sie erfolgt ebenso unabhängig vom Alter.
Auch Familienangehörige, Freunde, Kollegen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung können auf unser Beratungsangebot zugreifen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Kreis Wesel
Landschaftsverband Rheinland
Weitere Informationen finden Sie unter:
Landschaftsverband Rheinland - Ansprechpersonen und Beratung
Kontakt
50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IXAllgemeine Anfragen richten Sie gerne an eingliederungshilfe@kreis-wesel.de