Eingliederungshilfe gem. SGB IX Teil 2

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll

  • eine drohende Behinderung verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
  • Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Welche Leistungsarten gibt es?

Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?

Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie nicht nur vorrübergehend

  • geistig,
  • seelisch oder
  • körperlich

wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt; sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.


Welche Leistungsarten gibt es?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend katalogisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.

Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der

  • Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbegleitungen, Autismustherapien)
  • Sozialen Teilhabe (z.B. Freizeitassistenz, Beförderungsdienst, Hilfsmittel)
  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben

erbracht.


Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?

Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung besteht für Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII die Zuständigkeit der Jugendämter.

Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

PersonenkreisLeistungLeistungsträger
Kinder mit (drohender) Behinderung
bis zum Schuleintritt
Heilpädagogische Leistungen in Kitas, (interdisziplinären)
Frühförderstellen und der Kindertagespflege
Landschaftsverband Rheinland
„Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer EinrichtungLandschaftsverband Rheinland
In PflegefamilienLandschaftsverband Rheinland
Weitere Leistungen der EingliederungshilfeKreis Wesel
Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung
während der Schulzeit
„Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer EinrichtungLandschaftsverband Rheinland
In PflegefamilienLandschaftsverband Rheinland
Alle anderen LeistungenKreis Wesel
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
während der Schulzeit
Alle LeistungenJugendämter
Erwachsene Menschen mit (drohender) BehinderungBeförderungsdienstKreis Wesel
Alle weiteren Leistungen der EingliederungshilfeLandschaftsverband Rheinland

Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung von Zuständigkeiten und zeigen Ihnen individuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu können Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kreises Wesel nutzen.

Adressen:

 

Der Landrat
Kreis Wesel
FD 50-1-3
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel

eingliederungshilfe@kreis-wesel.de

 

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
0221 809 0

Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?

Grundsätzlich ist ein Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen schriftlich zu stellen.

Hierzu können Sie das Antragsformular und die Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Kreises Wesel nutzen.

Zur Prüfung Ihres Antrags werden weitere Unterlagen benötigt:

  • Aktuelle ärztliche Befunde
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
  • je nach persönlicher Situation noch Einkommens- und Vermögensunterlagen

Diese Unterlagen können Sie in Kopie bereits Ihrem Antrag beifügen.

Für weitere Einzelheiten oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich gerne an die genannten Kontaktpersonen oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir empfehlen Ihnen zuvor einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Kontaktpersonen FD 50-1-3


Wo kann ich mich beraten lassen?

Kreis Wesel

Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich telefonisch an die genannten Kontaktpersonen.

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, informieren Sie sich bitte über die jeweils gültigen Regeln zur Terminvereinbarung und Zugang zu den Dienststellen. Kontaktpersonen FD 50-1-3

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) und Sozialpsychatrischen Zentren

Sie sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige und leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.

  • Die KoKoBE beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
    KoKoBe Kreis Wesel
  • Sozialpsychatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

SPZ Moers – Neukirchen-Vluyn

Caritasverband Moers-Xanten e.V.
Haagstr. 26
47441 Moers
Tel: 02841 9010-40

SPZ Kamp-Lintfort – Rheinberg - Alpen

Caritasverband Moers-Xanten e. V.
Prinzenstraße 64
47475 Kamp-Lintfort
Tel: 02842 9080354

SPZ Xanten - Wesel

SPIX e.V.
Kaiserring 16
46483 Wesel
Tel: 0281 16333-16

SPZ Dinslaken – Voerde - Hünxe

Caritasverband Dinslaken e.V.
Duisburger Str. 98
46535 Dinslaken
Tel: 02064 4494-50
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Sie unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern, wenn Sie eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die Beratung ist unabhängig davon, ob Sie eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben. Sie erfolgt ebenso unabhängig vom Alter.

Auch Familienangehörige, Freunde, Kollegen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung können auf unser Beratungsangebot zugreifen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Kreis Wesel

Landschaftsverband Rheinland

Weitere Informationen finden Sie unter:
Landschaftsverband Rheinland - Ansprechpersonen und Beratung

Kontakt

50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IX
Allgemeine Anfragen richten Sie gerne an eingliederungshilfe@kreis-wesel.de

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Formulare