
Eingliederungshilfe gem. SGB IX Teil 2
Zum 01.01.2020 tritt der neue Teil 2 -Eingliederungshilfe- des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) in Kraft. Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind nun im SGB IX geregelt.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Wo kann ich mich beraten lassen?
- Kreis Wesel
- KoKoBe und Sozialpsychatrischen Zentren
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Landschaftsverband Rheinland
Welche Leistungsarten gibt es?
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie
- nicht nur vorrübergehend
- geistig,
- seelisch oder
- körperlich
wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
Landschaftsverband | Kreis Wesel | Landschaftsverband |
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Leistungen vor Einschulungen z.B. | Leistungen während der Schulzeit z.B. | Ab Beendigung der Schule z.B. |
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Außerdem ist der Kreis Wesel für alle Anträge im Bereich der Mobilität zuständig.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung von Zuständigkeiten und zeigen Ihnen individuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu können Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kreises Wesel nutzen.
Adressen:
Der LandratKreis WeselFD 50-1-3Reeser Landstraße 3146483 Weseleingliederungshilfe@kreis-wesel.de | Landschaftsverband RheinlandKennedy-Ufer 250679 Köln0221 809 0 |
Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfe?
Grundsätzlich ist ein Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen schriftlich zu stellen.
Hierzu können Sie das Antragsformular und die Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Kreises Wesel nutzen.
Zur Prüfung Ihres Antrags werden eine Vielzahl von weiteren Unterlagen benötigt, u. a. aktuelle ärztliche Befunde und ggf. der Schwerbehindertenausweis. Diese Unterlagen können Sie in Kopie bereits Ihrem Antrag beifügen.
Für weitere Einzelheiten oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter/innen oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir empfehlen Ihnen zuvor einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Kontaktpersonen FD 50-1-3
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für eine individuelle Beratung können verschiedene Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.
Eine Umfassende Beratung kann durch den Kreis Wesel erfolgen:
Bitte wenden Sie sich telefonisch an die genannten Kontaktpersonen oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir empfehlen Ihnen zuvor einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Kontaktpersonen FD 50-1-3
KoKoBe und Sozialpsychatrischen Zentren
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie die Sozialpsychiatrischen Zentren sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.
Die KoKoBE beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Sozialpsychatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
SPZ Moers – Neukirchen-VluynCaritasverband Moers-Xanten e.V.Haagstr. 2647441 MoersTel: 02841/9010-40 | SPZ Kamp-Lintfort – Rheinberg - AlpenCaritasverband Moers-Xanten e. V.Prinzenstraße 6447475 Kamp-LintfortTel: 02842/9080354 |
SPZ Xanten - WeselSPIX e.V.Kaiserring 1646483 WeselTel: 0281/16333-16 | SPZ Dinslaken – Voerde - HünxeCaritasverband Dinslaken e.V.Duisburger Str. 9846535 DinslakenTel: 02064/4494-50 |
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung ein Netz neuer Beratungsstellen eingerichtet, die unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern arbeiten: die sogenannte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Teilhabeberatung Kreis Wesel
oder durch den Landschaftsverband Rheinland
Weitere Informationen finden Sie unter:
Landschaftsverband Rheinland - Ansprechpersonen und Beratung
Welche Leistungsarten gibt es?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend katalogisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.
Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der
- Teilhabe an Bildung (Integrationshilfen, Autismustherapien)
- Sozialen Teilhabe (Familienunterstützender Dienst)
- Zur Mobilität („Behindertenfahrdienst")
- Zur Beschäftigung erbracht.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um eine nachrangige Leistung, d. h. sie wird nur gewährt, wenn keine oder keine ausreichenden Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern, z. B. Kranken- oder Pflegekassen geltend gemacht werden können.
Einige Leistungsangebote, dazu gehören insbesondere Leistungen der Sozialen Teilhabe, sind zudem einkommens- und vermögensabhängig.
Gerne beraten und zeigen wir Ihnen individuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu können Sie das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kreises Wesel nutzen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an die genannten Kontaktpersonen oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir empfehlen Ihnen zuvor einen Termin zu vereinbaren um Wartezeiten zu minimieren.
Allgemeine Anfragen richten Sie gerne an eingliederungshilfe@kreis-wesel.de
Kontakt
50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IXAllgemeine Anfragen richten Sie gerne an eingliederungshilfe@kreis-wesel.de
Downloads
- Antrag ohne Einkommensnachweis (PDF 147 KB)
- ausfüllbar - Antrag mit Einkommens- und Vermögensdarstellung (PDF 199 KB)
- ausfüllbar - Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung (PDF 144 KB)
- ausfüllbar